BFS: Gesundheitskosten jetzt bei 11,5% des BIP

BFS: Gesundheitskosten jetzt bei 11,5% des BIP
(Foto: Tobilander - Fotolia.com)

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Neuenburg – Das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt stieg im Jahr 2012 von 11,0 auf 11,5 Prozent. Die Ausgaben für das Gesundheitswesen betrugen 2012 insgesamt 68,0 Milliarden Franken und damit 5,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Stark ins Gewicht fällt dabei das Wachstum der Spitalausgaben um 2,3 Milliarden. Dies sind die Ergebnisse der neuesten provisorischen Zahlen des Bundesamts für Statistik (BFS) zu den Kosten und der Finanzierung des Gesundheitswesens.

Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum BIP deutlich gestiegen
Die Gesundheitsausgaben sind 2012 um 5,3 Prozent gewachsen und liegen damit über dem durchschnittlichen Wachstum von 4,3 Prozent im Mittel der letzten fünf Jahre. In Verbindung mit einem Zuwachs der Wirtschaftsleistung um 1,2 Prozent stieg das Verhältnis der Gesundheitsausgaben zum Bruttoinlandprodukt (BIP) zu laufenden Preisen weiter an und erreichte 2012 einen neuen Höchststand von 11,5 Prozent (11,0% im Vorjahr).

Die Gesundheitsausgaben stiegen gegenüber dem Vorjahr insbesondere in den Spitälern (+9,8%). Von den Mehrausgaben in Höhe von 3,4 Milliarden entfallen 2,3 Milliarden auf die Ausgabensteigerung in Krankenhäusern. Der Systemwechsel in der Finanzierung mit der Umstellung auf diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) erschwert im Jahr der Einführung die Dateninterpretation der Spitalkostenentwicklung.

Finanzierung hauptsächlich durch Grundversicherung, private Haushalte und Staat
Wie in den vergangenen Jahren wurden vier Fünftel der 68,0 Milliarden Franken Gesundheitsausgaben durch die Grundversicherung nach KVG (35,8%), die privaten Haushalte (25,2%) und den Staat getragen (20,2%).

709 Franken pro Monat für die Gesundheit
In der Schweiz wurden im Gesundheitswesen monatlich 709 Franken pro Einwohner ausgegeben. 254 Franken pro Person konnten mit Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung gedeckt werden, 44 Franken durch Versicherungen wie die AHV, IV und die Unfallversicherungen, 32 Franken durch andere Träger der sozialen Sicherheit und bedarfsabhängige Sozialleistungen sowie 51 Franken mit Zusatzversicherungen. 143 Franken trug der Staat bei und 7 Franken wurden von privatrechtlichen Stiftungen finanziert. So mussten die Haushalte, zusätzlich zu den Versicherungsprämien, einen Restbetrag von 178 Franken bezahlen. Dabei handelt es sich vor allem um Leistungen für Pflegeheime, Zahnarztleistungen sowie Kostenbeteiligungen (ambulant und stationär) an der Krankenversicherung. (BFS/mc/ps)

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