Bundesrat will Wetterdaten gebührenfrei zugänglich machen

Bundesrat will Wetterdaten gebührenfrei zugänglich machen

Bern – Der Bundesrat will meteorologische und klimatologische Daten neu gebührenfrei zur Verfügung stellen. Er erhofft sich davon eine stärkere Nutzung der Daten und neue Chancen für Innovationen. Die Vernehmlassung der hierfür erforderlichen Teilrevision des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie (MetG) wurde heute eröffnet und dauert bis zum 19. September 2014. Dies geht aus einer Mitteilung des Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz von Mittwoch hervor.

Mit einer Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) erhielt der Bundesrat 2012 den Auftrag, für MeteoSchweiz die rechtlichen Rahmenbedingungen für den freien Zugang zu den meteorologischen und klimatologischen Daten abzuklären und einzuführen. Die dafür erforderliche Teilrevision des Gesetzes über die Meteorologie und Klimatologie hat der Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickt.

Bei den künftig gebührenfreien meteorologischen und klimatologischen Dienstleistungen handelt es sich um die von MeteoSchweiz erhobenen Daten, wie Mess-, Beobachtungs- und Radardaten sowie Ergebnisse der Wettervorhersagemodelle. Auch gehören Informationen von allgemeinem Interesse dazu, wie Wettervorhersagen, Wetterwarnungen und Grundlagen zur Klimaentwicklung. Spezifische Informationen, die einem definierten Nutzerkreis zugute kommen, bleiben jedoch gebührenpflichtig.

Innovation dank Datenliberalisierung
Der freie Zugang zu den Daten und gewissen Informationen soll Interessierten die Möglichkeit geben, diese kostenlos und ohne einschränkende Nutzungsbestimmungen weiterzuverarbeiten. Nicht nur private Meteo-Anbieter, sondern beispielsweise auch Versicherungen und wetterabhängige Branchen wie Energiewirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft oder Tourismus erhalten damit eine Basis zur Entwicklung neuer Produkte und Aktionsfelder. Ziel ist es, den Nutzen für die Wirtschaft und Allgemeinheit zu erhöhen. Dem Bund entstehen durch die Gebührenbefreiung auf den Daten Einnahmeausfälle in der Höhe von 4 Millionen Franken. Der Bund strebt im Rahmen seiner E-Government- und Open-Government-Data-Strategie an, Behördendaten frei zugänglich zu machen. Meteo­Schweiz wäre bei Annahme der Teilrevision das erste Bundesamt, das den gebührenfreien Zugang zu seinen Daten gemäss diesen Strategien umsetzt. (Meteo/mc/cs)

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