Bundesrat verabschiedet Neustrukturierung des Asylwesens

Bundesrat verabschiedet Neustrukturierung des Asylwesens
Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin EJPD. (Foto: admin.ch)

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin EJPD. (Foto: admin.ch)

Bern – Der Bundesrat will die Asylverfahren rascher und fair abwickeln und dazu den Asylbereich neu strukturieren. Nachdem bereits die Kantone, Städte und Gemeinden an zwei nationalen Asylkonferenzen die Neustrukturierung gutgeheissen haben, hat der Bundesrat am Mittwoch die entsprechenden Gesetzesänderungen verabschiedet. Demnach soll die Mehrheit der Asylverfahren innerhalb von 140 Tagen rechtskräftig entschieden und vollzogen werden. Um die rechtliche Qualität der Verfahren weiterhin sicherzustellen, wird der Rechtsschutz der Asylsuchenden verstärkt.

Die vom Bundesrat heute verabschiedete Botschaft zur Neustrukturierung des Asylbereichs geht zurück auf den Beschleunigungsbericht vom März 2011, den Schlussbericht der Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen sowie die gemeinsame Erklärung der der nationalen Asylkonferenz vom März 2014. Die Revision sieht vor, Asylverfahren rascher und rechtstaatlich fair durchzuführen.

Mehrheit der Asylgesuche im beschleunigten Verfahren
Die Mehrheit der Asylgesuche, für die es keine weiteren Abklärungen braucht, werden demnach künftig in einem beschleunigten Verfahren mit ausgebautem Rechtsschutz behandelt und abgeschlossen. Diese Asylsuchenden sind für die gesamte Dauer des Verfahrens bis zu ihrer allfälligen Wegweisung aus der Schweiz in regionalen Zentren des Bundes untergebracht. Das Verfahren dauert maximal 140 Tage. Sind für den Entscheid über ein Asylgesuch weitere Abklärungen notwendig, werden die Asylsuchenden für erweiterte Verfahren wie bisher den Kantonen zugewiesen. Diese Verfahren sollen innerhalb eines Jahres rechtskräftig abgeschlossen werden und Asylsuchende mit negativem Entscheid müssen in dieser Zeitspanne aus der Schweiz ausreisen. Für den Vollzug einer allfälligen Wegweisung sind wie bisher die Kantone zuständig.

Ausgebauter Rechtsschutz und Beratung
Damit die neuen Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen, sind kostenlose Beratungen über das Asylverfahren und eine kostenlose Rechtsvertretung vorgesehen. Damit ist sichergestellt, dass die Asylverfahren nicht nur wesentlich rascher, sondern weiterhin fair durchgeführt werden. Asylsuchenden sollen zudem frühzeitig und umfassend über das bestehende Rückkehrhilfeangebot informiert werden. Der Zugang zur Rückkehrberatung und die freiwillige Ausreise mit Rückkehrhilfe sollen in jeder Verfahrensphase möglich sein.

Breite Basis für neue Zentren des Bundes
Bund, Kantone, Gemeinde und Städte haben sich dafür ausgesprochen, die Umsetzung der Neustrukturierung gemeinsam anzugehen. Sie haben im März 2014 einstimmig eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie die Eckwerte für die Gesamtplanung und ein Kompensationsmodell für die Abgeltung der Standortkantone festhalten. Demnach werden sechs Regionen gebildet mit jeweils mehreren Bundeszentren. Das konkrete Standortkonzept wird vom Bundesamt für Migration in enger Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Regierungsrätinnen und Regierungsräte der Kantone in den einzelnen Regionen bis Ende 2014 ein Standortkonzept ausgearbeitet.

Der Bund verfügt heute über rund 1400 Unterbringungsplätze in fünf Empfangs- und Verfahrenszentren. Derzeit besteht bei der vorgeschlagenen Neustrukturierung des Asylbereiches ein Bedarf von rund 5000 Plätzen in Zentren des Bundes. Darin bereits enthalten ist eine Reserve von 20 Prozent für Schwankungen, damit auch bei einer steigenden Zahl von Asylgesuchen möglichst keine Personen auf die Kantone verteilt werden.

Mittelfristige Einsparungen
Für Bauten, die dauerhaft für die Unterbringung von Asylsuchenden durch den Bund genutzt werden oder die dafür neu errichtet werden, muss nach geltendem Recht ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Für eine rasche Umsetzung der Neustrukturierung im Asylbereich soll dieses langwierige Verfahren durch ein neues Plangenehmigungsverfahren ersetzt werden. Auf mittlere Sicht wird die Neustrukturierung des Asylwesens zu jährlichen Einsparungen von bis zu 170 Millionen Franken im Vergleich zum heutigen System führen. Für die Bereitstellung dieser Unterkünfte respektive der Arbeitsplätze sind Investitionen von bis zu 548 Millionen Franken nötig.

Erste Erfahrungen aus dem Testbetrieb in Zürich
Der Testbetrieb zur Neustrukturierung des Asylbereiches läuft seit dem 6. Januar 2014 in Zürich. Ein erstes, vorläufiges Fazit fällt positiv aus: Die beschleunigten Verfahren im Testbetrieb konnten bisher rasch und rechtsstaatlich korrekt durchgeführt und die budgetierten Kosten eingehalten werden. Das BFM lässt die Wirtschaftlichkeit der verbesserten Prozesse und die Wirksamkeit der beschleunigten Verfahren extern evaluieren. Die Zwischenergebnisse dieser Evaluationen werden Ende Jahr vorliegen.(ejpd/mc/cs)

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