GAV: Gewerbe lehnt erleichterte Allgemeinverbindlich-Erklärung ab

GAV: Gewerbe lehnt erleichterte Allgemeinverbindlich-Erklärung ab
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Gesamtarbeitsverträge sollen nicht erleichtert für allgemein verbindlich erklärt werden können. Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt auch materielle Verschärfungen ab. Offen zeigt er sich für Verbesserungen beim Vollzug der geltenden Regeln.

Heute haben die tripatiten Komissionen die Möglichkeit Gesamtarbeitsverträge (GAV) für allgemein verbindlich zu erklären. Geht es nach dem Bundesrat soll dies künftig noch leichter möglich sein. Denn zusätzlich sollen auch die Sozialpartner bei missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen GAV für allgemein verbindlich erklären können. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt dies ab. Nach Auffassung des sgv genügen die heutigen Möglichkeiten. Weitere parallele Verfahren sind nicht notwendig.

Bekenntnis zu flankierenden Mass­nahmen
Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft bekennt sich der sgv zu den flankierenden Mass­nahmen. Er sieht jedoch keinen Anlass, diese weiter zu verschärfen. Die heutigen Massnahmen sind griffig und genügen. Wenn Verbesserungen erzielt werden können, ist dies beim Vollzug der gelten­den Regelungen. Verstösse gegen das geltende Recht sollen wirksam geahndet werden können. Der Bundesrat will nun die Obergrenze der Verwaltungsaktionen bei Verstössen gegen die Lohn- und Ar­beitsbedingungen erhöhen. Solche materiellen Anpassungen sind nicht nötig. Der sgv lehnt diese ab.  (sgv/mc/ps)

Die Nummer 1:
Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der sgv 250 Verbände und gegen 300’000 Unternehmen.

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