Bundesrat will volle Strommarkt-Liberalisierung

Bundesrat will volle Strommarkt-Liberalisierung

Bern – Ab 2018 sollten alle Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten ihren Strom auf dem freien Markt beziehen können. Heute können das nur Grosskunden, die mehr als 100 Megawattstunden (MWh) Strom verbrauchen. Der Bundesrat hat am Mittwoch den notwendigen Bundesbeschluss für die volle Strommarktöffnung in die Vernehmlassung geschickt. Für die vollständige Marktöffnung müssen die entsprechenden Gesetzesartikel in Kraft gesetzt werden. Diese unterstehen dem freiwilligen Referendum. Ohne Referendumsabstimmung können die neuen Bestimmungen per Anfang 2017 in Kraft treten.

Damit könnten sich Endverbraucher ab dem 1. Januar 2018 vom Stromlieferanten ihrer Wahl beliefern lassen. Das funktioniert ähnlich wie bei den Krankenkassen: Die Stromversorgungsunternehmen müssen ihre Tarife für das Folgejahr jeweils im Sommer bekannt geben; die Endverbraucher können ihren Stromlieferanten auswählen.

Ein Wechsel ist jährlich, jeweils mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten, möglich. Die anfallenden Wechselkosten dürfen den Endverbrauchern nicht in Rechnung gestellt werden.

Kein zwingender Wechsel in den freien Markt
Allerdings ist ein Wechsel in den freien Markt nicht zwingend. Jeder Stromkonsument kann weiterhin von seinem lokalen Stromunternehmen beliefert werden und in der Grundversorgung bleiben. Deren Tarife werden von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (Elcom) geprüft und wenn nötig herabgesetzt.

Für Grosskunden mit einem Stromverbrauch von über 100 MWh hingegen ist der Schritt in den freien Markt ab 2017 zwingend. Die abgesicherte Grundversorgung entfällt für sie ab diesem Zeitpunkt.

Vier Jahre Verspätung
Die volle Strommarktliberalisierung ist im geltenden Stromversorgungsgesetz aus dem Jahr 2007 bereits vorgesehen. Allerdings hätte die Strommarktöffnung für kleine und mittlere Kundinnen und Kunden bereits 2014 erfolgen sollen. Wegen der «umfangreichen Arbeiten zur Energiestrategie 2050», die nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossen wurde und eine Neuausrichtung der Energiepolitik forderte, wurden die Arbeiten zur zweiten Etappe der Marktöffnung jedoch zurückgestellt, teilte das Bundesamt für Energie (BFE) mit.

Dass die Vorlage jetzt dennoch in Vernehmlassung geschickt wird, begründet der Bundesrat mit der «politischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Vorlage». Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Januar 2015. Die volle Strommarktöffnung erfüllt eine Voraussetzung für den Abschluss eines Stromabkommens mit der EU. (awp/mc/pg)

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