EU-Parlamentsausschuss bekräftigt harte Linie

EU-Parlamentsausschuss bekräftigt harte Linie
(Bild: michaklootwijk - Fotolia)

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Brüssel – Die Mitglieder des EU-Ausschusses für Binnenmarkt und Konsumentenschutz haben am Donnerstag einen Bericht zur Schweiz gutgeheissen. Darin bekräftigen die Abgeordneten die harte Haltung der EU-Kommission gegenüber der Schweiz.

Das EU-Parlament erwarte von der Schweiz, dass sie an der Freizügigkeit für EU-Bürger festhalte. «Verhandlungen zur Personenfreizügigkeit innerhalb des Binnenmarktes sind einfach nicht zulässig», lässt sich der Abgeordnete Andreas Schwab, Autor des Berichts, in einer Medienmitteilung seiner Fraktion zitieren. Es habe immer eine «exzellente Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU» gegeben, die für beide wirtschaftlich positive Auswirkungen hatten. «Nun aber muss die Schweizer Regierung entscheiden, wie es in Zukunft weiter gehen soll», sagte der konservative deutsche EU-Politiker.

Schwabs Bericht ist eine Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Binnenmarktregeln der EWR-Staaten und der Schweiz. Zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im Herbst, wird der Bericht dem Plenum vorgelegt.

Gegen neue Verhandlungen zu Freizügigkeit
Darin begrüssen die EU-Abgeordneten die abschlägige Antwort der EU-Kommission auf die Anfrage der Schweiz, die Personenfreizügigkeit mit Blick auf die Einführung von Quoten und eines Inländervorrangs neu zu verhandeln. Positiv werten sie auch den Beginn der Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen, welches als Voraussetzung für die Weiterentwicklung des bilateralen Ansatzes gilt.

Anfang Mai konnte der Schweizer EU-Botschafter Roberto Balzaretti vor Mitgliedern des Parlamentsausschusses Stellung zum Schwab-Bericht nehmen. Er plädierte dafür, die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz wegen der aktuellen unklaren Situation bei der Personenfreizügigkeit nicht als Ganzes aufs Spiel zu setzen. Er forderte die EU dazu auf, eine gemeinsame Vision zu entwickeln.

Mit Blick auf den EU-Binnenmarkt betonte Balzaretti, dass der gegenseitige Zugang zu den Märkten nur partiell sei, «da die vier Freiheiten nicht in gleichem Masse in der Schweiz Anwendung finden wie innerhalb der EU und mit dem EWR». Doch schon damals zeichnete sich ab, dass das EU-Parlament seine harte Haltung beibehalten wird. (awp/mc/pg)

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