Ständeratskommission für automatischen Informationsaustausch AIA

Ständeratskommission für automatischen Informationsaustausch AIA
(Bild: © styleuneed - Fotolia.com)

Nach Ansicht der WAK hat die Schweiz hat keine Wahl, als den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen rasch einzuführen. (Bild: © styleuneed – Fotolia.com)

Bern – Der automatische Informationsaustausch (AIA) dürfte auch im Ständerat mehrheitsfähig sein. Dessen Wirtschaftskommission (WAK) hat die beiden Vorlagen dazu mit grosser Mehrheit angenommen.

Beim AIA-Gesetz beschloss sie aber mit 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, bei Informationen an eine ausländische Behörde die AHV-Nummer und nicht eine spezielle Nummer zur Identifikation zu verwenden. Das hatten die kantonalen Finanzdirektoren vorgeschlagen.

Die Kommission sei der Meinung, dass diese Lösung viel einfacher und leichter umsetzbar sei, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Die vom Nationalrat geäusserten Bedenken zum Datenschutz teile sie nicht.

Änderungen beantragt die WAK auch bei den Strafbestimmungen. Falsche Selbstanzeigen von Kontoinhabern sollen nur bei Vorsatz gebüsst werden. Das hat die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen beschlossen. Finanzinstitute hingegen sollen bei Verletzung der Sorgfaltspflichten auch bei Fahrlässigkeit gebüsst werden.

Gegen Steueramnestie
Der Nationalrat hatte in der Herbstsession überraschend einen Einzelantrag von Fabio Regazzi (CVP/TI) für eine Steueramnestie angenommen. Die Regelung soll Steuerhinterziehern einen Anreiz bieten, ihre Schwarzgelder zu deklarieren. Diesen Entscheid lehnt die WAK des Ständerats einstimmig ab.

Das AIA-Gesetz und der Bundesbeschluss über die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung wurden in der Schlussabstimmung mit 8 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Nach Ansicht der WAK-Mehrheit hat die Schweiz keine Wahl, als den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen rasch einzuführen, um den Zugang der Banken zu den ausländischen Märkten zu gewährleisten.

Heute liefert die Schweiz anderen Staaten Informationen über Steuersünder ausschliesslich auf deren Ersuchen hin. Künftig sollen die Informationen zwischen der Schweiz und bestimmten Partnerstaaten nun automatisch fliessen. Schweizer Banken müssten Finanzdaten von Personen und Unternehmen, die in einem anderen Staat steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden.

Entsprechende Abkommen hat die Schweiz bisher mit der EU und mit Australien unterzeichnet. Darüber wird das Parlament später entscheiden können. Vorerst geht es nur um die rechtlichen Grundlagen. Der Nationalrat hat den Vorlagen in der Herbstsession zugestimmt. (awp/mc/ps)

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