NR-Kommission verteuert Unternehmenssteuer-Reform III

NR-Kommission verteuert Unternehmenssteuer-Reform III
(Foto: Pixabay)

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Bern – Die Unternehmenssteuerreform III wird immer teurer. So teuer, dass die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) befürchtet, das Fuder zu überladen. Sie will die Vorlage darum in zwei Teile aufspalten.

Der eine Teil soll das bisher diskutierte Paket mit Patentbox und anderen steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen enthalten, der andere die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital. Weil diese Stempelsteuer Investitionen verteuert, hat das Parlament hatte schon lange deren Abschaffung gefordert.

Der Bundesrat brachte das Anliegen in der Unternehmenssteuerreform III unter. Der Ständerat verzichtete jedoch auf die Streichung der Emissionsabgabe, um andere Steuerausfälle kompensieren zu können. Es geht um rund 230 Millionen Franken pro Jahr.

Politischer Pragmatismus
Nun bringt die Nationalratskommission die Abschaffung der Emissionsabgabe wieder ins Spiel. Um die Unternehmenssteuerreform III nicht zu überladen, hat sie den Vorschlag aber in einer separaten Vorlage untergebracht. Im Falle eines Referendums würde dazu eine separate Abstimmung durchgeführt.

«Das ist Pragmatismus», erklärte Kommissions-Vizepräsident Olivier Feller (FDP/VD) am Mittwoch vor den Bundeshausmedien. Entscheidend sei, dass die Unternehmenssteuerreform III eine Volksabstimmung überlebe. WAK-Präsidentin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) beurteilte dies etwas anders. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wüssten genau, worüber sie abstimmten. Solche Tricks zahlten sich in der Regel nicht aus, sagte sie.

Auch in anderen Punkten beantragt die WAK dem Nationalrat Lösungen, die stark von den Beschlüssen des Ständerats abweichen. Insbesondere möchte sie die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital in die Vorlage aufnehmen. Der Bundesrat hatte diese Idee nach der Vernehmlassung fallen lassen, weil der Abzug eines kalkulatorischen Zinses von der Bemessungsgrundlage zu hohen Steuerausfällen führen würde.

Obergrenze für Abzüge
Auch bei anderen Steuererleichterungen geht die WAK weiter als der Ständerat. Zu welcher Steuererleichterung die Patentbox für Erträge aus Immaterialgüterrechten führt, will sie den Kantonen überlassen. Diese sollen auch selber entscheiden, zu welchem Faktor sie Aufwendungen für Forschung und Entwicklung abziehen können. Der Ständerat möchte diese faktische Subvention bei 150% deckeln.

Hingegen nimmt die WAK den Vorschlag der Kantone auf, die steuerliche Begünstigung durch die Patentbox, die Abzüge für Forschungsaufwendungen und die zinsbereinigte Gewinnsteuer auf insgesamt 80% zu begrenzen. Die Kantone können tiefere Sätze beschliessen. Damit solle verhindert werden, dass es eine Nullbesteuerung oder sogar Buchverluste gebe, erklärte Leutenegger Oberholzer.

Weiter schlägt die WAK vor, Schifffahrtsunternehmen mit einer so genannten Tonnage Tax zu begünstigen. Dabei wird statt des Unternehmensgewinns der Schiffsraum besteuert, was zu einer tieferen Steuerlast führt. Der Bundesrat hatte wegen verfassungsrechtlicher Bedenken auf die Tonnage Tax verzichtet.

Kommission für Opfersymmetrie
Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer will die Kommission nicht wie der Ständerat auf 21,2% erhöhen, sondern nur auf 20,5%. Das entspricht dem Antrag des Bundesrats. Gefolgt ist die WAK der kleinen Kammer jedoch bei der Teilbesteuerung von Dividenden: Sie lehnt die schweizweite Vereinheitlichung auf 70% ab.

Dennoch wird die Vorlage noch einmal deutlich teurer. Gegenüber dem Status quo betragen die Kosten beim Bund rund 1,45 Mrd CHF. Der Bundesrat war noch von 1,3 Mrd ausgegangen, wobei er von höheren Bundessteuereinnahmen und dadurch von einem höheren Anteil der Kantone an der Bundessteuer ausging. Auf dieser Basis würden sich die Kosten der Reform auf über 1,6 Mrd belaufen. Die Kosten für die Kantone lassen sich kaum beziffern.

Ende der Vorzugsbehandlung
Alle Berechnungen gehen davon aus, dass die Unternehmen, die heute von kantonalen Steuerstatus profitieren, auch nach deren Abschaffung in der Schweiz ansässig bleiben. Das ist Sinn und Zweck der ganzen Reform: Dank tieferen Gewinnstern und anderer steuerlicher Erleichterungen sollen jene Unternehmen zum Bleiben bewegt werden, die sich wegen der fiskalischen Vorzugsbehandlungen in der Schweiz niedergelassen haben. Sie profitieren heute davon, dass im Ausland erwirtschaftete Gewinne tiefer besteuert werden als im Inland erzielte.

Diese Privilegien muss die Schweiz unter internationalem Druck aufgeben. Vor allem die EU akzeptiert den ihrer Ansicht nach unfairen und schädlichen Steuerwettbewerb nicht mehr.

Ob die Vorschläge der WAK allesamt international akzeptiert wären, ist noch ungewiss. Über die genaue Ausgestaltung der Patentbox wird innerhalb der OECD noch diskutiert. Auch die privilegierte Abzugsfähigkeit von Forschungsaufwendungen im Ausland dürfte noch zu reden geben. Es handle sich um einen Prozess, betonte Leutenegger Oberholzer.

In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Unternehmenssteuerreform III mit 18 zu 6 Stimmen zu. Ungefähr in diesem Stimmverhältnis beschloss die WAK auch die meisten Änderungsanträge. Das links-grüne Lager hat in der WAK 6 Stimmen.

Die Vorlage kommt in der Frühjahrssession in den Nationalrat. Im Sommer soll die Schlussabstimmung stattfinden. Gibt es dagegen kein Referendum, kann die Unternehmenssteuerreform III auf Anfang 2017 in Kraft gesetzt werden. (awp/mc/upd/ps)

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