Volk heisst zweiten Gotthard-Strassentunnel deutlich gut

Volk heisst zweiten Gotthard-Strassentunnel deutlich gut
Lastwagen im Gotthard-Strassentunnel.

Am Gotthard soll ein für den Strassentunnel weiterer Tunnel entstehen.

Bern – Durch den Gotthard kann ein zweiter Strassentunnel gebohrt werden. Das Stimmvolk hat am Wochenende mit einem Ja-Anteil von rund 57% zugestimmt, einen Tunnel zu erstellen, durch den der Verkehr rollen kann, wenn die bestehende Röhre gesperrt und saniert wird.

Rund 1’883’700 Ja-Stimmen und rund 1’420’500 Nein-Stimmen wurden am Wochenende eingelegt. Ausser Genf und Waadt sagten alle Kantone Ja. In diesen beiden Westschweizer Kantonen lagen die Nein-Stimmen-Anteile bei je rund 55%.

Höchster Ja-Anteil in Schwyz und Aarau
Die höchsten Ja-Anteile – je rund 68% – kamen aus den Kantonen Aargau und Schwyz. Mit über 60% stimmten auch Luzern, Graubünden, Basel-Landschaft, Solothurn, Ob- und Nidwalden sowie Zug dem Bau des zweiten Tunnels zu.

Im Gotthard-Kanton Uri lag der Ja-Anteil bei vergleichsweise tiefen 53%. Der Kanton war gespalten: Eine Mehrheit des Kantonsparlaments hatte die zweite Röhre befürwortet. Der Regierungsrat dagegen hatte sie abgelehnt und auf das Nein der Urner Volksabstimmung von 2011 verwiesen.

Der ebenfalls gespaltene Kanton Tessin stimmte mit 57,8% Ja zu. Die Ja-Anteile variierten von Gemeinde zu Gemeinde stark. Airolo am Südportal des Tunnels sagte mit rund 76% der Stimmen Ja. Rund ein Dutzend Gemeinden stimmten Nein, darunter Chiasso, Stabio und Mendrisio.

Die Strassenverbindung über den Gotthard kann nach dem Ja des Stimmvolks mit einer «Sanierungsröhre» instand gestellt werden, so wie es der Bundesrat vorgeschlagen und das Parlament bewilligt hat. Geplant ist, den neuen Tunnel ab etwa 2020 zu bauen.

Anschliessend wird der 1980 eröffnete bestehende Tunnel umfassend saniert und deshalb während fast drei Jahren gesperrt. Ab etwa 2030 sollen dann beide Tunnels parallel betrieben werden. Ein Gutachten im Auftrag des Bundes hat gezeigt, dass der bestehende Tunnel bis etwa 2035 sicher betrieben werden kann.

Keine Kapazitätserhöhung
Beide Röhren werden zwar über je zwei Fahrspuren verfügen. Benutzt werden darf allerdings nur je eine in Richtung Nord respektive in Richtung Süd. Denn der 1994 angenommene Alpenschutzartikel verbietet es, die Kapazität der Transitstrassen im Alpengebiet zu erhöhen.

Darum ist im Gesetz für den Bau der zweiten Röhre verankert, dass pro Fahrtrichtung nur eine der beiden Spuren betrieben werden darf. Die zweite soll Pannenstreifen sein. Die richtungsgetrennten Röhren sollen die von jährlich rund 5 Millionen Autos und rund 900’000 Lastwagen befahrene Gotthard-Strassenverbindung sicherer machen.

Die Gegner hatten vor der Abstimmung gezweifelt, ob der Alpenschutzartzikel unangetastet bleibt, und sie wollen die Politiker in die Pflicht nehmen: «Sie müssen nun zu ihren Versprechungen stehen, dass es wirklich nur um eine Tunnelsanierung und keinen Kapazitätsausbau geht», sagt Jon Pult, Präsident der Alpen-Initiative, der sda.

Sicherheit als Argument
Kosten soll die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels insgesamt 2,8 Mrd CHF. Im Budget enthalten sind der Bau der zweiten Röhre, die Sanierung der bestehenden Röhre und die Überbrückungsarbeiten, die es braucht sind, um den bestehenden Tunnel bis zur Sanierung sicher zu betreiben.

Die Befürworter argumentierten denn auch mit der Sicherheit. Der Kanton Tessin und selbst seine Regierung waren gespalten in der Frage des zweiten Tunnels. Die Fronten der Lagers verliefen nicht entlang der Parteigrenzen, auch wenn im rot-grünen Lager der Widerstand am grössten war.

Gegner befürchteten mehr Verkehr durch den Gotthard und warnten vor einer «Transithölle Schweiz». Mit versenkbaren Mittelleitplanken könne auch ein einziger Tunnel mit Gegenverkehr sicherer gemacht werden, fanden sie.

Dritte Abstimmung in 22 Jahren
Das Stimmvolk hatte sich am Wochenende zum dritten Mal seit 1994 direkt oder indirekt zu Strassenverbindungen durch den Gotthard zu äussern.

1994 hiessen Volk und Stände die Alpenschutzinitiative gut und schrieben damit in die Verfassung, dass die Kapazität der Strassen-Achsen durch die Alpen nicht erhöht werden darf. 2004 lehnten Volk und Stände den Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative ab, die den Alpenschutz gelockert und einen zweiten Strassentunnel am Gotthard ermöglicht hätte. (awp/mc/ps)

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