BKW fühlt sich angesichts Marktverwerfungen in KKM-Stilllegung bestätigt

BKW fühlt sich angesichts Marktverwerfungen in KKM-Stilllegung bestätigt
Wird als erstes AKW stillgelegt: Kernkraftwerk Mühleberg. (Foto: BKW)

AKW Mühleberg. (Foto: BKW)

Bern – Der Energiekonzern BKW sieht sich angesichts des schwierigen Marktumfelds in seiner Entscheidung bestätigt, dass Kernkraftwerk Mühleberg (KKM) vom Netz zu nehmen. Es habe sich definitiv gezeigt, dass der Beschluss am 30. Oktober 2013 «sehr richtig» gewesen sei, sagte CEO Suzanne Thoma am Montag an einer Medienkonferenz anlässlich der geplanten Stilllegung. Die Investitionen für einen Langzeitbetrieb hätten sich nicht gerechnet.

Die Schweizer Energiebranche leidet seit Längerem unter dem Preisverfall an den Energiemärkten, insbesondere am Strommarkt, und eine Besserung ist derzeit nicht in Sicht. 2015 ist belastend noch die Frankenstärke nach der Aufhebung des Mindestkurses zum Euro hinzugekommen. Um Mühleberg aber über 2019 hinaus zu betreiben, hätte BKW für eine Bewilligung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) mehr investieren müssen.

Seit dem (heutigen) Montag kann das Gesuch zur Stilllegung für Mühleberg – das BKW im Dezember 2015 beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eingereicht hat – öffentlich eingesehen werden. Nachdem die Behörden die Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft haben, liegen diese nun einen Monat lang bei der Gemeinde Mühleberg auf und sind zudem auf den Webseiten des Unternehmens sowie des Bundesamts für Energie (BFE) elektronisch abrufbar.

Erste Stilllegung in der Schweiz
Seit Oktober 2013 habe man mit Hochdruck gearbeitet, so Thoma. Das schweizweit erste Stilllegungsgesuch für ein kommerziell betriebenes Kernkraftwerk beinhaltet den Angaben nach neben den rechtlichen Anträgen den Hauptbericht sowie drei Teilberichte. Im Hauptbericht – dem Stilllegungsprojekt – soll gezeigt werden, dass die rechtlichen Anforderungen für die Anordnung der Stilllegung durch die Behörde erfüllt sind.

Zudem wird der Ablauf der Stilllegung beschrieben: von der endgültigen Einstellung des Betriebs am 20. Dezember 2019 bis ins Jahr 2031, wenn die Behörden bestätigen, dass auf dem Areal keine radiologischen Gefahrenquellen mehr sind und dieses für eine neue Nutzung freigeben. Auch der Umgang mit den radioaktiven Abfällen und die Sicherheitsmassnahmen, die Organisationsstruktur und die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung, werden im Hauptbericht behandelt.

Dem BFE unterliegt die Leitung und Koordination des Stilllegungsverfahrens sowie die Vorbereitung der Stilllegungsverfügung des UVEK. Es handle sich bei Mühleberg zwar um ein Pilotprojekt, aber für die wesentlichen – verfahrensrechtlichen – Fragen habe man eine Antwort, sagte Peter Koch, Leiter Kernenergierecht beim BFE.

Stilllegungsgesuch bis Anfang Mai einsehbar
Und mit Blick auf die Finanzierung sagte Thoma, diese sei auf Kurs. Per Ende 2015 umfassten die Rückstellungen für die Stilllegung und Entsorgung insgesamt 1,6 Mrd CHF. Die Höhe im stattlichen Fonds erreichte 0,9 Mrd CHF. In einer Studie 2011 waren zuvor Kosten in der Höhe von 2,1 Mrd CHF kalkuliert worden. Fondsbeiträge für die Stilllegung und Entsorgung für das KKM würden noch bis Ende des Geschäftsjahres 2022 weiter eingezahlt, so Thoma.

Das Atomkraftwerk Mühleberg ist seit 1972 am Netz und hat 2015 rund 5% zur Stromproduktion in der Schweiz beigetragen. Die fünf Schweizer Kernkraftwerke insgesamt produzierten rund ein Drittel des hiesigen Strombedarfs.

Bis zum 3. Mai 2016 besteht nun die Möglichkeit zur Einsprache gegen das Stilllegungsgesuch. Bis Mitte 2017 erfolgen dann laut den Plänen des BFE eine sicherheitstechnische Prüfung durch das ENSI und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) sowie die Stellungnahmen der betroffenen Kantone und der Fachbehörden des Bundes werden eingeholt.

Mitte 2018 könnte dann womöglich die Stilllegungsverfügung erlassen werden, und ab 2018 bereits eventuell Rechtsmittelverfahren anfallen – im Falle von Beschwerden ans Bundesverwaltungs- und ans Bundesgericht.

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