«Panama Papers»: Schweizer Banken verweisen auf Steuerkonformität

«Panama Papers»: Schweizer Banken verweisen auf Steuerkonformität
Bankenzentrum am Zürcher Paradeplatz.

Bankenzentrum am Zürcher Paradeplatz.

Zürich – Schweizer Banken stehen derzeit im Zusammenhang mit problematischen Briefkastenfirmen in Panama im Medienfokus. In Stellungnahmen weisen die Institute darauf hin, dass sie sich zur Steuerkonformität verpflichtet haben und sich an sämtliche Gesetze halten würden.

Einem internationalen Konsortium investigativer Journalisten wurden laut Medienberichten vom Wochenende die sogenannten «Panama-Papiere» zugespielt. Diese sollen aufzeigen, dass die panamaische Anwaltskanzlei Mossack Fonseca Spitzenpolitiker, Sportstars und weiteren Persönlichkeiten durch die Errichtung von Briefkastenfirmen in Panama, bei der Goldwäscherei oder Steuerhinterziehung geholfen habe.

Laut dem Journalisten-Konsortium sollen auch Banken, Vermögensverwalter und Anwaltsfirmen aus der Schweiz mitgeholfen haben, solche Briefkastenfirmen auf Panama aufzubauen. UBS, Credit Suisse (über eine Tochter) und die HSBC Schweiz sollen zu den Banken zählen, die am häufigsten für ihre Kunden Gesellschaftsmäntel registrieren liessen.

Das Errichten einer Briefkastenfirma in Panama an sich stelle noch kein Vergehen dar, stellt eine mit der Sache vertraute Person gegenüber AWP klar. HSBC (Schweiz) hält in einer Stellungnahme zu dem fest, dass die erhobenen Behauptungen in die Zeit vor den in den letzten Jahren vom Institut implementierten Reformen zurückreichten. HSBC arbeite eng mit den Behörden zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zusammen. Gemäss der Politik der Bank dürfen Offshore-Konten nur dann bestehen bleiben, wenn die Kundenbeziehung aufs tiefste überprüft wurde, oder wenn die Behörden die Bank darum bitten würden, eine Beziehung zum Monitoring aufrecht zu erhalten.

CS und UBS verweisen auf Steuerkonformität
Die Credit Suisse wiederum schreibt, dass sie seit 2013 für viele Länder Programme zur Steuerregulierung eingeführt und abgeschlossen habe, in deren Rahmen Privatkunden ihre Steuerkonformität nachweisen müssen. Wenn Kunden der Bank im Rahmen dieser Programme den geforderten Steuerkonformitätsnachweis nicht vorlegen würden, kündige die Credit Suisse die Bankbeziehung. Im Falle von Konten, bei denen der Kontoinhaber nicht der wirtschaftlich Berechtigte an den Vermögenswerten sei (z.B. Vermögensstrukturen), müssten Nachweise in Bezug auf den drittwirtschaftlich Berechtigten vorgelegt werden, heisst es weiter.

Die Credit Suisse habe sich zu Steuerkonformität verpflichtet und betreibe ihre grenzüberschreitenden Bankengeschäfte unter strenger Einhaltung sämtlicher geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften der Länder, in denen die Bank geschäftlich tätig sei.

Die UBS schreibt auf Anfrage, dass sie ihr Geschäft «entsprechend den anwendbaren Gesetzen und Regulierungen» betreibe. «Wir haben keinerlei Interesse an Geldern, die nicht versteuert sind oder aus illegaler Herkunft stammen.»

Ein Sprecher der Hamburger Privatbank Berenberg bestätigt gegenüber der Nachrichtenagentur dpa, dass sie über ihre in der Schweiz ansässige Vermögensverwaltungstochter, die Berenberg Bank AG, Konten für Offshore-Gesellschaften führe – wie viele andere Banken auch.

«Dies steht selbstverständlich im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, erfordert jedoch höhere Sorgfaltspflichten auf Seiten der Banken,» sagte der Sprecher. So sei der hinter dem Konto stehende wirtschaftlich Berechtigte immer bekannt. Zudem würden wirtschaftlich Berechtigte und Bevollmächtigte täglich in speziellen Datenbanken auf negative Einträge hin überprüft. Die Berenberg Bank verfolge eine klare Weissgeldstrategie, die Prozesse würden regelmässig von unabhängigen externen Prüfern untersucht und für wirkungsvoll befunden.

Finma prüft Rolle der Schweizer Banken in «Panama Papers»
In der Affäre um Briefkastenfirmen in Panama werden nun auch die Schweizer Behörden aktiv. Die Finanzmarktaufsicht Finma werde abklären, inwieweit auch Schweizer Banken Dienstleistungen der dort ansässigen Kanzlei Mossack Fonseca benutzt und Schweizer Bestimmungen verletzt hätten, erklärte ein Finma-Sprecher am Montag.

Zum Inhalt der Enthüllungen in diversen Medien wollte sich die Finma nicht äussern. «Ganz generell gilt: Wenn wir Hinweise erhalten, dass Institute gegen Bestimmungen verstossen, greifen wir im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeit ein», erklärte die Finma.

Keine Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in der Schweiz
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörde hat hingegen bislang keine Ermittlungen aufgrund der Veröffentlichungen über Briefkastenfirmen in Panama eingeleitet. «Damit ein Strafverfahren eröffnet werden kann und somit Zwangsmassnahmen angeordnet werden können, muss ein hinreichender Tatverdacht vorliegen», sagte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft (BA) in Bern am Montag auf Anfrage.

Dafür müssten «konkrete Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Handeln vorhanden sein», erklärte BA-Sprecherin Nathalie Guth. Die Medienberichte über die sogenannten «Panama Papers» habe die Behörde «zur Kenntnis genommen». (awp/mc/upd/ps)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert