Unternehmenssteuerreform am 12. Februar vor dem Volk

Unternehmenssteuerreform am 12. Februar vor dem Volk
(Bild: Onidji)

Bern – Das Schweizer Stimmvolk entscheidet am 12. Februar 2017 voraussichtlich über die Unternehmenssteuerreform III. Zudem legte der Bundesrat am Mittwoch die erleichterte Einbürgerung für Ausländer der dritten Generation sowie den Fonds für Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr als Abstimmungsthemen fest.

Die Unternehmenssteuerreform kommt allerdings nur zur Abstimmung, wenn das Referendum zustande gekommen ist, wie der Bundesrat schreibt. Die Unterschriften waren am vergangenen Donnerstag pünktlich zum Fristablauf eingereicht worden.

Das linke Referendumskomitee brachte nach eigenen Angaben 55’000 beglaubigte Unterschriften zusammen. Über das Zustandekommen entscheidet die Bundeskanzlei.

Die Reform wurde nötig, weil die Schweiz Steuerprivilegien für Unternehmen unter Druck der EU und der OECD abschaffen muss. Diese sollen mit der Reform durch international akzeptierte Vergünstigungen ersetzt werden.

Für die Gegner ist die Vorlage zu teuer und ungerecht. Sie schaffe viele neue Steuerschlupflöcher für Konzerne und Grossaktionäre. Die Kosten seien unberechenbar – 2,7 Milliarden Franken seien es sicher. Es könnte aber auch ein Mehrfaches sein.

Engpässe beseitigen
Der Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF) bedarf einer Verfassungsänderung und kommt damit obligatorisch zur Volksabstimmung. Er soll für die Strasse gleich wie bei der Bahn eine dauerhafte und ausreichende Finanzierung sicherstellen und löst den befristeten Infrastrukturfonds ab.

Die heute vorhandenen Mittel reichen nur noch für den immer aufwendigeren Unterhalt aus, nicht aber für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes oder für die Beseitigung der Engpässe. Es droht eine Finanzierungslücke von über einer Milliarde Franken pro Jahr.

Aus dem neuen Fonds werden Betrieb, Erhalt und Fertigstellung des Nationalstrassennetzes, die Beseitigung von Engpässen sowie Projekte des Agglomerationsverkehrs finanziert. Dazu wird der Mineralölsteuerzuschlag von 30 auf 34 Rappen erhöht.

Die Räte haben ausserdem den so genannten Netzbeschluss in die NAF-Vorlage integriert. Mit diesem werden 400 Kilometern Strasse, für die heute die Kantone verantwortlich sind, in das Nationalstrassennetz aufgenommen. Der Netzbeschluss war 2013 mit der Vignetten-Abstimmung gescheitert.

Strenge Auflagen für Einbürgerung
Auch die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration bedarf einer Verfassungsänderung. Sie soll Ausländerinnen und Ausländern der Enkelgeneration auf Antrag das Bürgerrecht ermöglichen. Ein Gesuch darf nur bis im Alter von 25 Jahren gestellt werden, in einer Übergangsfrist bis 35.

Mindestens ein Grosselternteil muss in der Schweiz geboren worden sein oder ein Aufenthaltsrecht besessen haben. Ein Elternteil muss in der Schweiz geboren worden sein, zehn Jahre dort gelebt haben und fünf Jahre zur Schule gegangen sein. Die Gesuchsteller selbst müssen in der Schweiz geboren und mindestens fünf Jahre in die obligatorische Schule gegangen sein. (awp/mc/ps)

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