Weko lässt Swatch Group abblitzen

Weko lässt Swatch Group abblitzen
Swatch-CEO Nick Hayek. (Foto: Omega)

Bern – Die Wettbewerbskommission Weko hält an der 2013 getroffenen einvernehmlichen Regelung mit der Swatch Group unverändert fest. Diese beinhaltet einerseits eine Lieferpflicht bei mechanischen Uhrwerken, ermöglicht es der Swatch-Tochtergesellschaft ETA SA Manufacture Horlogère Suisse (ETA) aber andererseits, die Lieferungen an Dritte bis Ende 2019 stufenweise zu reduzieren. Der Uhrenkonzern wollte sich von dieser Pflicht befreien.

Die Weko sieht keine Veranlassung, die einvernehmliche Regelung mit Swatch zu ändern. Zu diesem Schluss kam sie aufgrund einer Prüfung der aktuellen Marktverhältnisse. Anstoss dazu gab ein Gesuch von Swatch für eine Anpassung der einvernehmlichen Regelung. Die Weko hatte ETA als marktbeherrschend eingestuft. Die einvernehmliche Regelung, die seither in Kraft ist, sieht daher vor, dass Swatch die übrigen Uhrenhersteller bis 2019 mit mechanischen Werken beliefern muss.

Die Weko kommt zum Schluss, dass sich die Marktverhältnisse in die erwartete Richtung entwickeln. Ausschlaggebend war dabei die Befragung von Marktteilnehmern, die sich unter anderem dahingehend äusserten, dass der unveränderte Fortbestand der einvernehmlichen Regelung für die weitere Marktentwicklung entscheidend sei. Eine Anpassung des vereinbarten Lieferregimes zum jetzigen Zeitpunkt würde die Auf- und Ausbaupläne der Konkurrenten von ETA erheblich gefährden. Die Weko teilt diese Einschätzungen. Das schwierige wirtschaftliche Umfeld, in dem sich die Uhrenindustrie derzeit befinde, sei kein ausreichender Grund, die 2013 getroffene Regelung abzuändern, hält die Wettbewerbskommission abschliessend fest. (mc/pg)

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