21st Century Fox und Sky einigen sich auf milliardenschwere Übernahme

21st Century Fox und Sky einigen sich auf milliardenschwere Übernahme
Medienmogul Rupert Murdoch.

London – Der Unterhaltungskonzern 21st Century Fox von Medienmogul Rupert Murdoch will wie erwartet den britischen Bezahl-TV-Anbieter Sky komplett übernehmen. Wie Sky am Donnerstag mitteilte, bleibe es bei dem bereits ausgehandelten Kaufpreis von 10,75 britischen Pfund pro Aktie in bar. Das Angebot entspricht einem Aufschlag von 36 Prozent auf den Sky-Schlusskurs vom vergangenen Donnerstag und beläuft sich auf 11,7 Milliarden Pfund (rund 14 Milliarden Euro).

Fox hält bereits 39 Prozent an Sky. Die Übernahme soll bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Vorher muss sie aber noch von den Anteilseignern und der britischen Kartellbehörde abgesegnet werden. Kritiker hatten bereits wettbewerbsrechtliche Bedenken geäussert.

Erneuter Anlauf
Murdoch hatte 2011 schon einmal versucht, den britischen Konzern – damals noch unter BSkyB firmierend – vollständig unter seine Fittiche zu bekommen. Damals lag ein Angebot von acht Milliarden Pfund auf dem Tisch für die Anteile, die Murdoch nicht gehörten. Allerdings machte die Affäre um illegal abgehörte Telefonmailboxen und bestochene Polizisten in Murdochs Zeitungssparte News International den Plänen einen Strich durch die Rechnung. Ein Parlamentsausschuss in London erklärte Murdoch persönlich für «ungeeignet», ein Medienunternehmen in Grossbritannien zu führen. Die Übernahme musste warten. Die Zeitungssparte ist inzwischen vom Fernsehgeschäft abgetrennt, die Familie kontrolliert jedoch nach wie vor beide Bereiche.

In der Unterhaltungsbranche ist der Wettbewerbsdruck hoch – immer mehr Kunden wandern ins Internet ab, was dem klassischen TV- und Filmgeschäft zu schaffen macht. Die Einigung zwischen Fox und Sky folgt auf die im Oktober beschlossene Mega-Übernahme des Fox-Rivalen Time Warner durch den US-Telekomkonzern AT&T für damals rund 109 Milliarden Dollar. Auch dieser Deal dürfte angesichts der gebündelten Marktmacht genauestens von den Kartellrechtsbehörden überprüft werden. (awp/mc/upd/ps)

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