So versichern Eltern ihre Kinder richtig – Versicherungen für Schweizer Familien

So versichern Eltern ihre Kinder richtig – Versicherungen für Schweizer Familien
Toben mit den Kleinen, aber wie schnell ist was passiert? Zur Schadensbegrenzung gibt es schlussendlich die Versicherungen. (Bild: fotolia.de # 126845269 | Urheber: YakobchukOlena)

Zürich – Welche Versicherungen sind für unsere Kinder wirklich sinnvoll und welche eher weniger? In welchem Alter braucht der Schützling eine Zahnversicherung, wann ist die Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Die Schweiz ist ein Versicherungsland, in dem jeder Bürger durchschnittlich ca. 6’500 Franken jährlich für den Schutz der persönlichen Lebenssituation ausgibt. Nicht alle sind immer sinnvoll. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das System und seine Besonderheiten und die wichtigsten Versicherungen, die Eltern für ihre Kinder abschliessen.

Das Schweizer Versicherungssystem
Das Schweizer Sozialversicherungssystem umfasst unter anderem

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Berufliche Vorsorge (BVG)
  • Familienzulagen
  • Krankenversicherung (KV)
  • Militärversicherung (MV)
  • Mutterschaftsversicherung (MV) (seit 2005 integriert in die EO)
  • Unfallversicherung (UV)

Die Finanzierung der Sozialversicherung erfolgt meist direkt über Lohnabzüge, deren Höhe sich nach der Lohnhöhe richtet und die der Arbeitgeber zur Hälfte trägt.

Rechtliche Grundlagen zur Sozialversicherung finden sich in Art. 111 bis 114, Art. 116 und 117 der Schweizerischen Bundesverfassung. In Art. 111 ist das Drei-Säulen-Prinzip verankert, das Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge als erste Säule regelt (die zweite Säule sind kapitalgedeckte Versicherungen für Berufstätige, die dritte Säule freiwillige private Vorsorgen der ersten und zweiten Säule).

Als Besonderheit des Schweizerischen Krankenversicherungssystems gilt die „Managed Care“, auch als „gesteuerte Fürsorge“ bezeichnet. Alle Behandlungen werden von einer zentralen Instanz koordiniert. Die Krankenversicherer schliessen spezielle Verträge mit Ärzten oder Ärztenetzen. Ärzte berechnen dann nicht mehr ihre Leistungen nach Aufwand ab. Stattdessen erhalten sie Pauschalvergütungen je Krankheitsbild oder Patient.

Welche Versicherung in welchem Alter?
In verschiedenen Lebensphasen benötigen Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Versicherungsschutz. Eine regelmässige Überprüfung der Versicherungen auf die aktuellen Bedürfnisse ist deshalb sinnvoll.

Babys

Vorsorge für das Baby ist besonders wichtig. (Bild: fotolia.de #95832940 | Urheber: sonar512)

Mit der Geburt eines Babys entscheiden sich junge Eltern oftmals vorschnell für Todesfall- und Sparversicherungen. Dies jedoch ungeachtet der Tatsache, dass ein ganz einfaches Kindersparkonto völlig ausreichend wäre. Bevor Sie Zusatzversicherungen für das Neugeborene abschliessen, empfiehlt es sich unbedingt, die angebotenen Zusatzleistungen zu vergleichen – und auch zu überprüfen, ob die Leistungen nicht ohnehin über eine elterliche Versicherung abgedeckt sind.

Jugendliche
Jugendliche sind in der Regel weiterhin bei ihren Eltern mitversichert, sofern sie keine Ausbildung beginnen (dann ändert sich die Mitversicherung in der elterlichen Haftpflichtversicherung) oder nicht im eigenen Haushalt leben.

Junge Erwachsene
Werden die Kinder flügge, sind durch veränderte Lebenssituationen häufig zusätzliche Anpassungen der Versicherungen wichtig: Das Kind nutzt das elterliche Fahrzeug oder bekommt ein eigenes? Die Autoversicherung muss angepasst oder neu abgeschlossen werden. Das Kind zieht in eine eigene Wohnung? Es benötigt eventuell eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung.

Gesundheitsschutz
Über die gesetzliche Krankenversicherung besteht bereits ein grundlegender Schutz der Gesundheit des Kindes. Es empfiehlt sich jedoch, diese durch Zusatzversicherungen an die persönliche Situation anzupassen. Dabei ist es hilfreich, die Lebenssituation zu durchleuchten und genau zu überlegen, welche Versicherungen notwendig sind.

Die Wahl der Krankenkasse
Neugeborene müssen nicht zwangsläufig bei der gleichen Krankenkasse wie die Eltern versichert sein. Bei der Wahl der passenden Krankenkasse bietet sich ein Vergleich der Zusatzleistungen, z. B. für Zahnstellungskorrekturen an. Der Beitritt zur Krankenkasse muss nach der Geburt innerhalb von drei Monaten erfolgen, dann ist das Kind rückwirkend versichert. Nach Ablauf der Frist müssen Eltern die Kosten im Krankheitsfall oder bei einem Unfall selbst tragen. Zudem besteht das Risiko von Prämienaufschlägen, sodass es sinnvoll ist, sich bereits vor der Geburt des Kindes um die Versicherung zu kümmern. Das übrigens auch deshalb, da Versicherungsanbieter Kinder nach der Geburt aufgrund bestimmter Krankheiten von der Versicherung ablehnen zu können.

Neben der Grundsicherung über die Krankenversicherung gibt es weitere Zusatzversicherungen, die beispielsweise die Kosten für alternative Behandlungsmethoden übernehmen.

Sparmöglichkeiten bei der Wahl der Krankenkasse

  • Die beste Versicherung für Eltern muss nicht die beste für das Kind sein. Prämienunterschiede von bis zu 100 % sind möglich, auch die Leistungen unterscheiden sich erheblich.
  • Für Kinder werden vergünstigte Hausarzt-, Telmed- oder HMO-Modelle angeboten.
  • Kinder haben keine obligatorische Franchise, Eltern zahlen bei 10 % Selbstbehalt jährlich maximal 50 SFr. Bei der Wahl einer freiwilligen Franchise zwischen 100 und 600 SFr verringern sich die Prämien. Allerdings müssen Kinder in kurzen Zeitabständen zum Arzt, sodass eine Franchise nicht sinnvoll ist.
  • Ein Neugeborenes kann bei Ehepaaren zu Prämienverbilligungen führen. Die kantonalen Bestimmungen liefern weitere Informationen.

Viele der im Folgenden aufgelisteten Zusatzversicherungen fallen unter die freiwilligen Zusatzversicherungen, die die staatliche Grundversicherung ergänzen. Während die Grundversicherung einen einheitlich gesetzlich definierten Leistungskatalog aufweist, unterscheiden sich die Leistungen der Zusatzversicherungen erheblich. Die Abrechnung erfolgt nicht selten über eine Vorkasse des Patienten, der die Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommt, monetäre Leistungen wie Krankentagegeld und Mutterschaftsgeld sind unüblich.

Zahnzusatzversicherung

Je gesünder die Zähne, desto höher die Lebensqualität. (Bild: fotolia.de #59575547 | Urheber: pikselstock)

Eine Zahnzusatzversicherung sollte jedes Kleinkind haben, bevor es zum ersten Mal zum Zahnarzt geht oder bevor es das vierte Lebensjahr vollendet hat. Einige Versicherer fordern den Abschluss der Versicherung schon vor der Geburt, ansonsten droht ein Gesundheitscheck. Wie immer gilt auch hier eine Überprüfung der Leistungen: Sollen alternative Behandlungsmethoden impliziert sein oder reicht das Angebot der Grundversicherung aus? Sinnvoll hingegen ist stets die Kostenübernahme für Zahnspangen. Dabei empfiehlt es sich, die Versicherung schon früh und nicht erst im Schadensfall abzuschliessen – das wird teuer oder ist gar nicht erst möglich.

Kinderinvaliditätsversicherung
Für Eltern, bei denen der Schutz der obligatorischen Sozialversicherung nicht ausreicht, und die auf eine besondere Sicherheit bedacht sind, bietet sich eine Zusatzversicherung im Todesfall oder bei Invalidität nach einem Unfall an. Ansonsten ist das Invaliditätsrisiko bei Kindern jedoch über die staatliche Invalidenversicherung abgedeckt.

Die Kosten für die Versicherung bewegen sich mit ein paar Franken im Monat in einem überschaubaren Rahmen, doch: Stirbt das Kind, kann kein Geld der Welt den Schmerz der Eltern ausgleichen. Da auch kein finanzieller Schaden entsteht, ist diese Absicherung eher von fraglichem Nutzen. Sinnvoll hingegen kann der Versicherungsschutz bei Invalidität sein. Hier ist aber darauf zu achten, dass nicht nur Invalidität als Folge von Unfällen, sondern auch nach Erkrankungen mitversichert ist. Inwiefern die staatliche Versicherung, die beispielsweise auch behinderungsbedingte Ausbildungskosten und die Rentenzahlung bei späterer Erwerbsunfähigkeit übernimmt, zu ergänzen ist, muss jeder im Einzelfall selbst durchrechnen.

Auslandsreiseschutz
Beliebt ist bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen nach dem Schulabschluss die Reise in ein fernes Land. Liegt die Destination in Europa, greift im Krankheitsfall die obligatorische Krankenversicherung. Dort, wo die Kosten für eine ärztliche Behandlung weit über jenen der Schweiz liegen (z. B. USA, Australien, Kanada) oder der Wunsch nach einem Privatkrankenhaus mit Schweizer Standard besteht, empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung bei der Krankenkasse.

Haftpflicht und Hausrat
Spätestens mit dem Auszug in eine eigene Wohnung sollten Eltern über Haftpflicht- und Hausratversicherungen der Kinder nachdenken.

Privathaftpflicht
Wer einen Unfall verschuldet, bei dem es zu einem Personenschaden kommt, findet sich ohne Haftpflichtversicherung schnell in einer finanziellen Misere wieder. Die Übernahme des künftigen Lohnausfalls, Schmerzensgeld und Kosten für Haushaltshilfen & Co. gehen schnell in den Millionenbereich. Kinder sind in der Regel bei den Eltern mitversichert, Alleinerziehende sollten die Versicherungsleistungen dahingehend überprüfen.

Vorsicht bei jungen Erwachsenen: Mit Erreichen des 20. Lebensjahres, Beginn einer Lehre oder dem Auszug aus dem Elternhaus erlischt der Versicherungsschutz. Gegen eine geringe Mehrprämie kann man eventuell in der Familienpolice versichert bleiben, andernfalls ist der Abschluss einer eigenen Versicherung notwendig.

Hausratsversicherung
Mit dem Auszug aus der elterlichen Wohnung ist unter Umständen eine Hausratsversicherung sinnvoll, wenn der Wert des Inventars über dem Budget für das Ersetzen bei Totalverlust liegt. Wer nicht mehr als Bett und Schreibtisch besitzt, muss noch nicht über eine Versicherung nachdenken. Liegt die teure Fotoausrüstung in der Schublade, empfiehlt sich die Hausratsversicherung durchaus.

Fahrzeuge versichern
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit nutzt das Kind das elterliche Fahrzeug häufig zunächst mit, bevor es sich ein eigenes anschafft. Auch hier sind die Versicherungsleistungen zu überprüfen.

Autohaftpflicht
Nutzen die eigenen Kinder häufiger das Fahrzeug der Eltern, empfiehlt es sich, in der Versicherungspolice einen Vermerk hinzuzufügen, dass die Kinder ebenfalls regelmässige Fahrer sind. Im Schadensfall können die Versicherungen sonst die Leistungen kürzen oder komplett verweigern. Gleiches gilt auch bei der regelmässigen Nutzung des Wagens durch den/die Partner/in.

Unfälle mit aber eben auch durch Kinder passieren leider schnell. (Bild: fotolia.de #88577291 | Urheber: sabine hürdler)

Bis zum Jahr 2011 gab es mit der Velovignette auch eine besondere Haftpflichtversicherung für Radfahrer, die in Form eines Schildes am Fahrrad angebracht werden musste. Aufgrund des zweifelhaften Nutzens und des hohen Verwaltungsaufwandes wurde die Vignette inzwischen abgeschafft. Fahrradfahrern empfiehlt sich deshalb der Blick in die Versicherungsbestimmungen der Haftpflichtversicherung, damit auch das Velo im Falle des Verlustes abgesichert ist.

Teilkasko- und Vollkaskoversicherung für das Auto
Während die Haftpflichtversicherung nur die Schäden am fremden Fahrzeug abdeckt, empfiehlt sich die Teilkaskoversicherung bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Allerdings deckt die Teilkasko lediglich nicht selbst verschuldete Schäden (etwa bei Feuer, Diebstahl, Steinschlag, Sturm- und Marderschäden) ab. Auch hier lohnt sich ein genauer Vergleich, da die Kosten und Leistungen von verschiedensten Faktoren abhängig sind.

Vollkaskoversicherungen decken auch selbst verschuldete Schäden ab. Die die Prämien relativ hoch sind, lohnt sich der Rundumschutz jedoch meist nur bei neuen Fahrzeugen.

Vorsicht: Kaskoversicherungen ersetzen nur den Zeitwert eines Fahrzeugs. Die Differenz zum Neuwert muss über einen zusätzlichen Zeitwertzusatz abgesichert werden.

Versicherungen für die Eltern
Neben den zahlreichen Versicherungen, die Eltern für ihre Kinder abschliessen können, bieten sich zusätzlich weitere Versicherungen für die Eltern selbst an, um die Existenz der Familie im Krankheitsfall oder Tod dauerhaft zu sichern.

Einkommensversicherung
Erleidet der Ernährer der Familien einen tödlichen Unfall oder erliegt einer Krankheit, sollte dauerhaft für das Wohl der Familie gesorgt sein. Eine Einkommensversicherung sichert Kinder und Jugendliche ab, wenn eines oder beide Elternteile ums Leben kommen. Damit stellt die Versicherung eine Unterstützung der staatlichen Leistungen der Grundsicherung – 1. Säule (AHV/IV) und die Berufliche Vorsorge (BVB) – dar. Möglich sind hier beispielsweise Risiko-Lebensversicherung oder eine Todesfallkapitalversicherung.

Todesfallversicherung
Zum einen gibt es zur Risikoabsicherung Witwen- und Kinderrenten, zum anderen Versicherungen für den Todesfall. Dabei ist darauf zu achten, dass nur das reine Risiko abgedeckt ist und keine Kombinationen aus Sparen und Versichern abgeschlossen werden, die wesentlich teurer sind und lange Laufzeiten haben. Reine Risikoversicherungen sind per Jahresende kündbar – wenn sich beispielsweise mit der Geburt des zweiten Kindes die Halbwaisen- und Kinderrente verdoppelt oder sich durch Lohnerhöhungen der Risikoschutz in der Pensionskasse verbessert.

Mutterschaftsversicherung
Die Mutterschaftsversicherung ist seit dem Jahr 2005 in die Erwerbsersatzordnung integriert, die teilweise den Lohnausfall aufgrund von Militär-, Zivildienst- oder Zivilschutz-Einsätzen übernimmt und Müttern, die aufgrund der Mutterschaft ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder unterbrechen, Leistungen gewährt. Diese betragen 80 % des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, maximal 172.– SFr pro Tag über einen Zeitraum von 14 Wochen. Auch selbstständige Frauen haben Anspruch auf die Leistungen, wobei Mindesterwerbstätigkeit und AHV-Beitragszeit entscheidend sind.

Taggeldversicherung
Bei Eltern, die entweder selbstständig oder nicht erwerbstätig sind, lohnt sich unter Umständen der Abschluss einer Taggeldversicherung, die nach einem Unfall oder bei einer Erkrankung einen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung übernimmt.

Die Wahl der passenden Versicherung

Eine gute Beratung ist wertvoll. (Bild: fotolia.de #111136906 | Urheber: Rido)

Unkomplizierte Versicherungen wie Hausrat, Haftpflicht oder das Fahrzeug lassen sich gut im Internet vergleichen, der Überblick über Leistungen und Prämien ist leicht überschaubar.

Versicherungen, bei denen die persönliche Lebenssituation für die Höhe der Prämie und die Notwendigkeit eines Abschlusses entscheidet hingegen, lassen sich gut bei einem unabhängigen Berater zusammenstellen. Die Dienste kosten zwar etwas, jedoch steht am Ende ein individuelles Versicherungspaket.

Vorsicht ist teilweise bei Hausbesuchen von Versicherungsvertretern geboten. Hier mangelt es nicht selten an einem objektiven Vergleich von Leistungen und Prämien, auch neigen die Vertreter dazu, unnötige Versicherungen anzupreisen, für deren Abschluss sie hohe Verkaufsprovisionen erhalten.

Prüfen Sie vor Abschluss einer Versicherung:

  • Besteht gegen das abzusichernde Risiko bereits ein Versicherungsschutz über eine andere Versicherung?
  • Ist die Versicherung wirklich notwendig? Als Richtlinie gilt hier: Lässt sich der eintretende Schaden im ‚worst case‘ nicht aus eigener Tasche begleichen, empfiehlt sich in der Regel eine Versicherung.
  • Sind die bestehenden Policen stets auf dem aktuellen Stand derzeitiger Lebensverhältnisse?
  • Preise und Leistungen unterscheiden sich teilweise gewaltig. Ein Vorab-Vergleich kann bares Geld sparen und im Schadensfall Ärger vermeiden.
  • Verträge sollten nur kurze Laufzeiten haben, mindestens jedoch jährlich kündbar sein.

Tipps für Grenzgänger

Deutsche in der Schweiz. Quelle: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/arbeit-erwerb.gnpdetail.2016-0502.html

Aufgrund der günstigeren Lebenshaltungskosten in Deutschland wohnen viele Menschen, die im Schweizer Grenzgebiet arbeiten, auf der deutschen Seite der Grenze. Deutsche Staatsbürger haben dabei die Entscheidungsmöglichkeit, der schweizerischen Grundsicherung beizutreten. Die Entscheidung will wohl überlegt sein, denn ein Austritt aus der Schweizer Krankenversicherung ist nur bei veränderten Lebensumständen möglich. Neben den persönlichen Lebensumständen ist auch die Tatsache, Grenzgänger zu sein, relevant für den Abschluss einiger Versicherungen – einige lassen sich nicht problemlos fortsetzen, die Krankenversicherung in der Schweiz ist für jeden Grenzgänger Pflicht. Tücken liegen dabei im fehlenden Arbeitgeberanteil: Allein um diesen Nachteil auszugleichen, muss man fast 10.000 SFr mehr verdienen als in Deutschland.

Grenzgänger haben dabei ein Optionsrecht, von dem sie binnen drei Monaten nach Arbeitsbeginn Gebrauch machen können. Erforderlich ist dazu ein Nachweis der deutschen Versicherung und die Grenzgängerbewilligung.

Versicherungsmöglichkeiten beim Arbeiten in der Schweiz

Deutsche gesetzliche Krankenversicherung: Hier ergeben sich insbesondere für Familien Vorteile durch die kostenlose Mitversicherung der Familienmitglieder. Der maximale Beitrag der Krankenversicherung liegt bei 600 Euro, der Versicherungsnehmer ist in der Schweiz ohne Zusatzleistungen versichert.

Deutsche private Krankenversicherung: Eine private Krankenversicherung lässt sich auch als Grenzgänger beibehalten. Allerdings sollten Sie die Krankenkasse informieren, damit diese den Tarif eventuell anpassen kann. Die Höhe der Beiträge liegt bei ca. 200 bis 600 Euro und hängt von Alter, Geschlecht und Versicherungsumfang ab, Familienmitglieder sind in der Regel nicht mitversichert.

Schweizer Kranken- mit deutscher Zusatzversicherung: Diese sogenannten Mondial-Tarife sind speziell auf Grenzgänger abgestimmt und mit der deutschen privaten Krankenversicherung vergleichbar. Der Versicherungsschutz gilt in der gesamten Schweiz und der EU, Beiträge werden anteilig in Franken und Euro gezahlt, d. h. es ergeben sich Schwankungen aufgrund des Umrechnungskurses. Die Kosten für diese Variante liegen bei ca. 300 Franken und 100 Euro.

Schweizer Krankenversicherung: Die Versicherung nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz bietet eine Grundversicherung für Grenzgänger. Die Höhe der Kosten ist in den Kantonen unterschiedlich, Einkommen, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand spielen hingegen keine Rolle. Die Höhe der Beiträge variiert zwischen 200 und 760 SFr monatlich. Der Versicherungsnehmer kann mit der Versicherung auch in Deutschland einen Arzt aufsuchen, Kinder sind jedoch nicht mitversichert.

Welche Versicherung ist die Richtige?
Welches Modell individuell infrage kommt, hängt nicht zuletzt vom Familienstand ab. Mit Kindern empfiehlt sich beispielsweise häufig die deutsche gesetzliche Versicherung, da Kinder hier kostenlos mitversichert sind.  Auskünfte, welche Lösung zu den persönlichen Lebensumständen passt gibt der Verein Grenzgänger-Info, der seinen Hauptsitz in Lörrach hat. Dieser berät jährlich 15’000 Deutsche, die in der Schweiz arbeiten. (SB/mc/hfu)

One thought on “So versichern Eltern ihre Kinder richtig – Versicherungen für Schweizer Familien

  1. Meine Schwester bekommt bald ihr erstes Kind. Danke für den Tipp, eine Zahnzusatzversicherung schon vor der Geburt abzuschließen. Gut zu wissen, das man eine gratis Zahnspange eine Kostenübernahme der Versicherung erhalten kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert