Bundesrat verschärft Eigenmittelanforderungen für weitere Banken

Bundesrat verschärft Eigenmittelanforderungen für weitere Banken
(Foto: Raiffeisen)

Bern – Die Banken Postfinance, Raiffeisen und ZKB müssen in Zukunft strengere Eigenmittelanforderungen erfüllen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Damit soll verhindert werden, dass der Staat im Krisenfall einspringen muss.

Im internationalen Vergleich beurteilt der Bundesrat das Regulierungsmodell für systemrelevante Banken in der Schweiz als positiv. Damit liesse sich das Risiko reduzieren, dass solche Finanzinstitute im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssten, schreibt er in einem Bericht, den er am Mittwoch verabschiedet hat.

Handlungsbedarf sieht er bei den sogenannten Gone-concern-Kapitalanforderungen. Systemrelevante Banken müssen zusätzliches Kapital halten, um im Krisenfall ihre Sanierung zu gewährleisten oder die systemrelevanten Funktionen weiterzuführen und die anderen Einheiten ohne öffentliche Mittel abzuwickeln.

Weniger Systemrelevant
Für die beiden Grossbanken Credit Suisse und UBS gelten bereits seit Juli 2016 entsprechende Bestimmungen. Nun möchte der Bundesrat auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank (ZKB) diese Kapitalanforderungen einführen. Er hat das Finanzdepartement beauftragt, bis im Februar 2018 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

Wie bei den Grossbanken sollen die Anforderungen die sogenannten Going-concern-Kapitalanforderungen spiegeln, aber nur zu 40%. Letztere sind dazu da, dass eine Insolvenz einer Bank möglichst verhindert wird und Banken in einer Stresssituation über ausreichend Kapital zur Weiterführung ihrer Dienstleistungen verfügen. Damit trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass diese Banken international weniger verflochten und weniger systemrelevant sind.

Flexible Umsetzung
Die Anforderungen bestehen aus einer Grundanforderung für alle systemrelevanten Banken und einer Komponente, die vom Grad der Systemrelevanz abhängt. Die Grundanforderung für die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) – das Verhältnis des regulatorischen Eigenkapitals zur ungewichteten Bilanzsumme – beträgt 4,5%. Für die risikogewichteten Aktiven beträgt sie 12,9%.

Bei den beiden Grossbanken CS und UBS führt das zu Going-concern-Anforderungen von insgesamt 5% für die Verschuldungsquote und 14,3% bei den risikogewichteten Aktiven. Heute betragen diese Anforderungen für die systemrelevanten Banken 3,1% für die Verschuldungsquote und 13% bei den risikogewichteten Aktiven.

Im Bericht schlägt der Bundesrat für Raiffeisen eine Verschuldungsquote von 1,9% vor und für Postfinance und ZKB eine von 1,8%. Bei den risikogewichteten Aktiven würde der Wert zwischen 5,2% (Postfinance und ZBK) und 5,3% (Raiffeisen).

Allerdings unterscheiden sich auch die drei betroffenen Banken untereinander in Bezug auf ihre Organisationsstruktur und ihre Eigentumsverhältnisse. Die Gone-concern-Anforderungen sollen deshalb mit überschüssigem Going-concern-Kapital erfüllt werden.

Der Bundesrat glaubt, damit gewisse Bedenken der betroffenen Banken berücksichtigt zu haben. Diese hatten sich für deutlich tiefere Anforderungen eingesetzt. (awp/mc/pg)

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert