EZB soll Deutsche-Bank-Aktionäre ins Visier nehmen

EZB soll Deutsche-Bank-Aktionäre ins Visier nehmen
Konzernzentrale der Deutschen Bank in Frankfurt. (Foto: Deutsche Bank)

Frankfurt – Die Grossaktionäre der Deutschen Bank aus Katar und China sind offenbar ins Visier der Europäischen Zentralbank (EZB) geraten. Den Anteil von 9,9 Prozent des chinesischen Investors HNA hat vornehmlich die Grossbank UBS finanziert.

Die Bankenaufseher der EZB prüften derzeit, ein Inhaberkontrollverfahren zur Herrscherfamilie aus Katar und zu dem chinesischen Mischkonzern HNA einzuleiten, sagte eine mit ihren Überlegungen vertraute Person am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen.

Mit einem solchen Verfahren prüfen die Aufseher die Zuverlässigkeit von Aktionären mit «massgeblichem Einfluss» auf Banken und Versicherer – normalerweise noch vor deren Einstieg. Besteht der Aktionär die Prüfung nicht, kann ihm die Aufsicht unter anderem die Ausübung seiner Stimmrechte verbieten.

Beide Investoren halten zwar jeweils weniger als zehn Prozent der Anteile an der Deutschen Bank – die Schwelle, bei der ein solches Verfahren routinemässig in Gang gesetzt wird. Sie haben aber jeweils einen Sitz im Verwaltungsrat und könnten darüber Einfluss auf die Bank ausüben.

Auch das gilt als ein Kriterium, nach dem die EZB-Bankenaufseher eine Überprüfung in Gang setzen können. Die «Möglichkeit einer Einflussnahme» reiche dabei schon aus.

Aufseher prüfen Geldquellen
Laut dem Kreditwesengesetz prüfen die Aufseher unter anderem, ob ein Grossaktionär finanziell solide genug ist, um im Notfall Kapital nachschiessen zu können, und aus welchen Quellen sein Geld kommt, das er für die Beteiligung ausgegeben hat. Das Gesetz nennt «Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung» als Gegenstände der Überprüfung.

Die katarische Herrscherfamilie war schon vor drei Jahren im Zuge einer Kapitalerhöhung bei der Deutschen Bank eingestiegen. Zuletzt hatten Ex-Premier Hamad Bin Jassim Bin Jabor Al-Thani und sein Cousin Hamad Bin Khalifa Al-Thani zusammen 6,1 Prozent der Anteile gemeldet. Insgesamt dürften sie aber acht Prozent sowie Optionen auf weitere knapp zwei Prozent besitzen, so dass sie unter der Zehn-Prozent-Marke bleiben.

Die chinesische HNA hatte im Frühjahr in mehreren Schritten ein Paket von 9,9 Prozent zusammengekauft, finanziert mit Milliardenkrediten der Grossbank UBS.

Die Papiere liegen in einem Spezialfonds des Wiener Vermögensverwalters C-Quadrat, der HNA inzwischen gehört. C-Quadrat-Chef Alexander Schütz war – zunächst für ein Jahr – in den Verwaltungsrat der Bank eingezogen. Als Vertreter Katars dort gilt der Rechtsanwalt Stefan Simon.

Ein Sprecher von C-Quadrat sagte, der Vermögensverwalter wisse von einem Inhaberkontrollverfahren nichts. Die EZB und die Bonner Finanzaufsicht BaFin wollten sich nicht dazu äussern. Auch die Deutsche Bank und HNA nahmen keine Stellung. Die «Süddeutsche Zeitung» hatte als erstes über die Überlegungen der Aufseher berichtet.

Vorwurf der Absprache an HNA und Katar
Katar steht derzeit politisch massiv unter Druck. Vier seiner Nachbarstaaten, allen voran Saudi-Arabien, werfen dem Emirat vor, Terrororganisationen zu unterstützen und zu enge Kontakte zum Iran zu pflegen. Sie haben Katar wirtschaftlich isoliert.

HNA ist eines der chinesischen Unternehmen, die im Ausland mit Milliardensummen auf Einkaufstour gehen und von der Regierung in Peking deshalb kritisch beäugt werden. Allein im vergangenen Jahr erwarb HNA, die aus einer regionalen Fluggesellschaft (Hainan Airlines) hervorgegangen war, Firmen und Unternehmensanteile für 20 Milliarden Dollar.

In der Schweiz gehören der Airline-Caterer Gategroup, die Flugzeugwartungsfirma SR Technics sowie der Flugzeug- und Flughafendienstleister Swissport dem Konzern. Zudem ist der Mischkonzern HNA am Reisedetailhändler Dufry mit über 20 Prozent beteiligt.

Bereits auf der Generalversammlung der Deutschen Bank waren Vorwürfe laut geworden, HNA und Katar könnten sich über die Ausübung ihrer Stimmrechte abgesprochen haben. Einem Bericht des «Manager Magazins» (Juni-Ausgabe) zufolge bereiten Anwälte im Namen von Aktionären entsprechende Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Generalversammlung vor. (awp/mc/ps)

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