US-Gericht lässt Sammelklage gegen UBS und CS wegen Absprachen bei Zinsswaps zu

US-Gericht lässt Sammelklage gegen UBS und CS wegen Absprachen bei Zinsswaps zu

New York / Zürich – Die Grossbanken UBS und CS sowie weitere grosse Bankinstitute müssen in den USA eine Sammelklage wegen Absprachen im Markt für Zinsswaps gewärtigen. Ein Bezirksgericht in New York hat am Freitag einem Antrag stattgegeben, die Institute auf Schadenersatz zu verklagen. Die Banken sollen laut den Klägern mit ihren Absprachen die Entwicklung und das Überleben gewisser elektronischer Plattformen für den Handel mit Zinsswaps verhindert haben, wie dem von dem US-Gericht veröffentlichten Dokument zu entnehmen ist.

Indem die beklagten Banken diese Handelsplattformen boykottiert und behindert hätten, hätten sie auch günstigere Preise für die Kunden verhindert, so die Vorwürfe. Ausser gegen die beiden Schweizer Grossbanken richtet sich die Klage auch gegen die Deutsche Bank, BNP Paribas, Barclays, RBS, Bank of America, Citigroup, Goldman Sachs, JP Morgan und Morgan Stanley. Einen Klagepunkt gegen die HSBC wies das New Yorker Gericht dagegen zurück.

Die betreffende Klage ist in den am Freitag veröffentlichten neuen Quartalsberichten der Grossbanken UBS und CS in der Auflistung der hängigen Rechtsstreitigkeiten aufgeführt. Ein Sprecher der UBS wollte am Freitagabend auf AWP-Anfrage den Entscheid des US-Gerichts allerdings nicht weiter kommentieren. Bei der CS war zunächst niemand erreichbar. (awp/mc/ps)

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