Bund kann nicht sofort aus der Hochseeschifffahrt aussteigen

Bund kann nicht sofort aus der Hochseeschifffahrt aussteigen
Schweizer Hochseeflotte: Frachtschiff "Tzoumaz". (Foto: EDA)

Bern – Die letzten Bürgschaften des Bundes für Hochseeschiffe laufen 2032 aus. Schneller könne der Bund nicht aus der Hochseeschifffahrt aussteigen, schreibt der Bundesrat in am Montag veröffentlichten Antworten auf parlamentarische Vorstösse.

Der Bund hat Bürgschaften für Hochseeschiffe gewährt, um in einem Krisenfall die Versorgung des Landes sicherstellen zu können. Weil die Hochseeschifffahrt in der Krise steckt, kommen ihn diese teuer zu stehen. Das Parlament musste im Sommer einen Nachtragskredit von 215 Mio CHF genehmigen. Aus dem Verkauf von 13 Schiffen erziele der Bund rund 74 Mio CHF, hiess es damals.

Gemäss den aktuellen Angaben konnten bisher indes nur 12 Schiffe verkauft werden. Der Prozess sei mit der Übergabe von 10 von 12 Schiffen weit fortgeschritten, schreibt der Bundesrat. Die zwei letzten würden bis Ende September übergeben. Zu den Verkaufsverhandlungen und zum Käufer äussert sich der Bundesrat nicht.

Etappenweiser Ausstieg
Den Ausstieg aus den Bürgschaften hat der Bundesrat bereits entschieden. Beschleunigen lässt sich dieser nicht. Die Anzahl der mit bürgschaftsgesicherten Darlehen finanzierten Schweizer Handelsschiffe wird in den nächsten Jahren abnehmen – von heute 29 (ohne die verkauften) auf 22 im Jahr 2021, 17 im Jahr 2025 und 7 im Jahr 2029. Die letzten Bürgschaften werden 2032 auslaufen.

Das entspreche einem etappenweisen Ausstieg mit stufenweiser Reduktion der verbürgten Darlehen von heute 512 Mio auf 411 Mio (2021), 312 Mio (2025) und 156 Mio (2029), schreibt der Bundesrat. Ein rascherer Ausstieg sei nicht möglich, der Bund könne sich seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht entziehen.

Risiken beschränken
Zur Reduktion der finanziellen Risiken bis zum Auslaufen der letzten Bürgschaft habe er jedoch diverse Massnahmen ergriffen. So seien die Schiffseigner verpflichtet worden, ihre Risiken zu minimieren. Unter anderem sei ein neuer Abzahlungsmechanismus für bürgschaftsgesicherte Darlehen eingeführt worden.

Erkundigt hatten sich Ursula Schneider Schüttel (SP/FR) und Ulrich Giezendanner (SVP/AG). Transportunternehmer Giezendanner schreibt in seiner Interpellation, die Lage der Hochseeschifffahrt sei dramatisch, der Bund müsse sofort handeln.

Drohende Überschuldung war bekannt
Er wollte unter anderem vom Bundesrat wissen, wer die Bilanzen der Unternehmen kontrolliert habe und ob die Rechnungsprüfung zur Rechenschaft gezogen worden sei. Dazu schreibt der Bundesrat, das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) habe die Bilanzen und Berichte der Revisionsstellen ausgewertet.

Die Revisionsgesellschaften hätten in ihren Berichten sowohl auf drohende Überschuldungen als auch auf allfällige Gefährdungen der Fähigkeit zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit hingewiesen, hält der Bundesrat fest.

Giezendanner fragt auch, ob es nicht an der Zeit wäre, eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) einzusetzen. Der Bundesrat antwortet, dieser Entscheid obliege dem Parlament. Eine Administrativuntersuchung wurde bereits durchgeführt. Das Ergebnis ist bislang jedoch nicht veröffentlicht worden, weil Betroffene sich dagegen wehren. Die Verfahren sind hängig. (awp/mc/ps)

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