Bundesrat will drei Standorte für Tiefenlager untersuchen lassen

Bundesrat will drei Standorte für Tiefenlager untersuchen lassen
(Symbolbild)

Bern – Der Bundesrat will drei Standorte für Atommüll-Tiefenlager vertieft untersuchen lassen. Es handelt sich um Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Nun kann sich die Öffentlichkeit dazu äussern. Danach geht es in die entscheidende Phase.

Bis die Lagerstätten zur Verfügung stehen, dürften noch 40 Jahre vergehen. Das Tiefenlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle soll gemäss Bund im Jahr 2050, jenes für hochradioaktive Abfälle im Jahr 2060 in Betrieb gehen. Als frühesten Baubeginn rechnet der Bund mit 2045.

Der Bundesrat hat nun einen weiteren Zwischenschritt auf diesem langen Weg gemacht. Er leitete den Abschluss der Etappe 2 des Standortauswahlverfahrens für geologische Tiefenlager ein. Diese war 2011 gestartet worden und soll Ende 2018 mit einem Ergebnisbericht abgeschlossen werden.

Volk hat das letzte Wort
Einen Entwurf dieses Ergebnisberichts hat der Bundesrat am Donnerstag mit den übrigen Berichten, Gutachten und Stellungnahmen bis zum 9. März in die Vernehmlassung geschickt. Damit könne sich die Öffentlichkeit zur Standortsuche äussern, erklärte Roman Mayer, Vizedirektor des Bundesamtes für Energie, am Donnerstag vor den Medien in Bern.

Festgehalten werden soll am Standort Nördlich Lägern. Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) wollte auf eine weitere Untersuchung dieses Gebiets zurückstellen, also faktisch verzichten. Dafür seien nicht ausreichend Daten vorhanden, argumentierte daraufhin das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI). Es empfahl deshalb, an den drei Standorten festzuhalten.

Nach dem Abschluss der zweiten Etappe beginnt die dritte und entscheidende Etappe des Auswahlverfahrens. Darin sollen die drei Standorte Jura Ost im Kanton Aargau, Nördlich Lägern in den Kantonen Aargau und Zürich sowie Zürich Nordost in den Kantonen Thurgau und Zürich vertieft untersucht werden. In Etappe 3 muss die Nagra die Vor- und Nachteile eines Kombilagers für beide Abfallkategorien prüfen. Auf dieser Basis entscheidet die Nagra, für welche Standorte sie ein Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten will. Dieses muss vom Bundesrat und dem Parlament genehmigt werden. Das Volk dürfte aber das letzte Wort haben.

Jura-Südfuss, Südranden und Wellenberg werden nicht weiter untersucht
In Etappe 1 hatte die Nagra einst sechs Standorte vorgeschlagen. Die Gebiete Jura-Südfuss (AG/SO), Südranden (SH) und Wellenberg (NW/OW) werden in der dritten Etappe jedoch nicht weiter untersucht. Allerdings verbleiben sie bis zur Erteilung der Rahmenbewilligung als Reserveoptionen für ein Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle im Sachplan.

Faires Verfahren des Bundes
Die möglichen Standortkantone für ein geologisches Tiefenlager bezeichnen das bisherige Auswahlverfahren des Bundes als fair und transparent. Dieses habe sich mit dem schrittweisen Vorgehen und der vorhandenen Flexibilität für zusätzliche Abklärungen bisher grundsätzlich bewährt, teilte der Ausschuss der Kantone (AdK) Ende September mit. Darin sind die Regierungen der möglichen Standortkantone vertreten.

Der Ausschuss der Kantone stellt in seinem Bericht aber auch einige Mängel im Verfahren fest. Er kritisiert, dass sich das BFE bei der Verfahrensführung zu oft auf die formale Abhandlung vorgesehener Schritte beschränke. In der Planung der Nagra fehlten zudem bis heute klare Vorstellungen über die Bautechnik sowie zur Rückholbarkeit der Abfälle. (awp/mc/pg)

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