Start-ups: Arbeitsgruppe skeptisch gegenüber Steuervorteilen

Start-ups: Arbeitsgruppe skeptisch gegenüber Steuervorteilen
(Foto: © Rynio Productions - Fotolia.com)

Bern – In den Jahren des Aufbaus kämpfen Start-ups oft mit Kapitalmangel. Gegenüber etablierten Unternehmen haben sie keine speziellen Steuervorteile. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen sieht wenig Spielraum für Anpassungen.

In ihrem Bericht, den der Bundesrat am Freitag zur Kenntnis genommen hat, empfiehlt sie die Anpassung eines Kreisschreibens der Schweizerischen Steuerkonferenz. Heute entspricht der Vermögenswert von nicht kotierten Unternehmen grundsätzlich dem Wert, der in einer Finanzierungsrunde für die Aktie bezahlt wird. Dies könne bei den Aktieninhabern von Start-ups wegen der Vermögenssteuerbelastung zu finanziellen Problemen führen, heisst es im Bericht. Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher, dass von diesem Grundsatz in begründeten Einzelfällen abgewichen werden kann.

Ein solcher Fall wäre dann gegeben, wenn der Preis, welcher Investoren für eine Aktie bezahlen, unter Berücksichtigung aller Faktoren nicht dem Verkehrswert entsprechen kann. Das ist bereits nach geltendem Recht möglich, soll im Kreisschreiben nun aber klarer dargestellt werden.

Gesetzesänderung würde Fragen zur Definition von Neugründungen aufwerfen
Skeptisch ist die Arbeitsgruppe gegenüber dem Vorschlag, Verlustvorträge zeitlich unbeschränkt zuzulassen. Heute können Verluste während sieben Jahren auf die nächste Steuerperiode übertragen werden. Bei Start-ups kann diese zeitliche Beschränkung dazu führen, dass Verluste aus den Gründerjahren nicht abgezogen werden können.

Gemäss dem Bericht würde eine Gesetzesänderung Fragen zur Definition von Neugründungen aufwerfen. Zudem hält die Arbeitsgruppe einen zeitlich unbeschränkten Verlustvortrag für nicht gerechtfertigt, weil die meisten Start-ups nach der Startphase übernommen werden. Eine allfällige Gesetzesänderung müsste ihrer Ansicht nach auf jeden Fall auf Neugründungen beschränkt werden, eine zeitliche Befristung sowie eine Mindestbesteuerung vorsehen.

Bei der Bewertung von Mitarbeiteraktien für das Erwerbseinkommen sieht die Arbeitsgruppe keinen Anpassungsbedarf. Sie warnt unter anderem davor, Mitarbeiter von Start-ups und nicht kotierten Unternehmen anders zu behandeln als Mitarbeiter von kotierten Unternehmen.

Die Arbeitsgruppe Start-ups setzte sich aus Vertretern der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie mehreren Kantonsvertretern zusammen. Diese hat im Auftrag des Bundesrats nach Möglichkeiten gesucht, um die Standortattraktivität für Start-ups in der Schweiz zu verbessern. (awp/mc/pg)

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