EU will Schweizer Börse Äquivalenz nur für ein Jahr geben

EU will Schweizer Börse Äquivalenz nur für ein Jahr geben

Brüssel – Die EU will die Schweizer Regulierung der Börsen nur befristet für ein Jahr mit jener der EU für gleichwertig erklären. Das geht aus einem Dokument hervor, aus dem Radio und Fernsehen SRF am Montag zitierte.

Diese Äquivalenz ist für die Schweizer Börse äusserst wichtig, um weiterhin ab dem 3. Januar 2018 europaweit Handel zu treiben. Grund dafür sind neue Finanzmarktvorschriften innerhalb der EU.

Bis anhin ist man auf Schweizer Seite davon ausgegangen, dass die Schweizer Börse diese Gleichwertigkeitsanerkennung zeitlich unbeschränkt erhalten wird – wie das andere Staaten wie Hong Kong oder die USA bereits erhalten haben.

Aus dem Papier, das auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt, geht hervor, dass beim letzten Treffen der entsprechenden Arbeitsgruppe zwar einstimmig die Äquivalenz für die Schweiz genehmigt worden, neu aber die Zeitlimite von einem Jahr dazugekommen ist. Dies sei wichtig, um die Integrität des EU-Finanzmarktes zu gewährleisten. Deshalb solle die Äquivalenz am 31. Dezember 2018 auslaufen, «ausser sie würde von der EU-Kommission zuvor verlängert».

EU-Behörde äussert sich nicht
Die Brüsseler Behörde will sich nicht zur Zeitlimite äussern. Der Entwurf dazu «ist zurzeit in der Konsultation bei den Mitgliedstaaten», schreibt sie auf Anfrage der sda. Erst danach könne die EU-Kommission entscheiden. Die EU-Staaten haben gemäss dem Papier noch bis zum kommenden Mittwoch fünf Uhr Abends Zeit, Einspruch zu erheben. Ist diese Frist ohne Einwände abgelaufen, dann «soll dies als stilles Einverständnis» betrachtet werden, heisst es weiter.

Als Begründung für die zeitliche Beschränkung wird in dem Papier auf die Schlussfolgerungen der EU-Staaten vom Februar 2017 verwiesen. Die Vorbedingung für «die Weiterentwicklung des bilateralen Ansatzes mit der Schweiz ist die Etablierung eines gemeinsamen institutionellen Rahmenabkommen für existierende und künftige Abkommen», das der Schweiz den Zugang zum EU-Binnenmarkt gewähre, steht weiter im Papier.

Aus Kommissionskreisen heisst es zudem, der Entscheid gehe einher mit den Plänen der Schweizer Regierung, das Rahmenabkommen bis Ende 2018 unter Dach und Fach zu bringen. Der Zugang zum EU-Markt gehe Hand in Hand mit der Einhaltung von EU-Regeln. Dazu gehörten auch der EU-Gerichtshof (EuGH) oder etwa die Kohäsionszahlungen.

Leuthard wartet Entscheid ab
Hier wir darauf angespielt, dass Schweizer Politiker den Kohäsionsbeitrag auch von der Äquivalenz-Anerkennung abhängig gemacht haben. Schliesslich zahle die Schweiz diese rund 1,3 Mrd CHF freiwillig, so wolle man auch etwas dafür.

Die EU sieht dies jedoch anders. Sie hatte von Beginn weg klar gemacht, dass dies der Schweizer Beitrag für ihre Teilnahme am EU-Binnenmarkt ist. Mit dem Geld sollen die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen der EU-Staaten verringert werden.

Mit dieser zeitlichen Beschränkung werde jedoch gewährleistet, dass der europaweite Handel der Schweizer Börse auch im neuen Jahr problemlos weiter gehe.

Bundesrätin Doris Leuthard sagte in den Abendnachrichten des Fernsehsenders RTS, sie warte den Entscheid der EU-Kommission ab, ehe sie etwas unternehme. Der Bundesrat werde genau «hinsehen, was passiert» und Massnahmen ergreifen, falls das Resultat nicht im Sinne des Schweiz gefällt werde. (awp/mc/ps)

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