UBS passt Gewinnzahlen 2017 leicht nach unten an

UBS passt Gewinnzahlen 2017 leicht nach unten an
(Foto: UBS)

Zürich – Die UBS hat nach der Publikation des Berichtes für das vierte Quartal ihre Rückstellungen für Rechtsfälle um insgesamt 141 Mio CHF erhöht. Die Erhöhungen betrafen dabei das Wealth Management Americas (SMA), wo die Rückstellungen um 49 Mio CHF gestärkt wurden, und das Corporate Center (Non-Core und Legacy Portfolio), wo 92 Mio an zusätzlichen Rückstellungen gebildet wurden. Dies ist dem neuesten, am Freitag veröffentlichten Geschäftsbericht zu entnehmen.

Genaue Details, in welchen Fällen zusätzliche Rückstellungen gebildet wurden, wollte die Bank auf Anfrage gegenüber AWP nicht bekannt geben. Aufgrund der Tatsache, dass die zusätzlichen Rückstellungen in zwei unterschiedlichen Einheiten verbucht wurden, dürfte es sich um verschiedene Fälle handeln. Grössere Rechtsfälle in den oben genannten Bereichen WMA und Corporate Center, bei denen die UBS noch eine Lösung sucht, sind etwa derjenige mit US-Hypothekenpapieren (RMBS) oder der Fall Puerto Rico.

Ramschhypotheken und Puerto Rico als grosse Fälle
Im ersteren wird der UBS – aber auch vielen anderen Grossbanken – vorgeworfen, Kunden während der Finanzkrise hypothekenbasierten Wertpapiere mit niedriger Qualität (Ramschhypotheken) verkauft zu haben. Hier sucht die UBS noch eine Lösung mit dem US-Justizministerium, während die Credit Suisse sich in dieser Angelegenheiten bereits Ende 2016 auf eine Gesamtzahlung (Busse und Entschädigung an Kreditnehmer) von insgesamt 5,3 Mrd USD geeinigt hatte.

Im zweiten Fall geht es um die Beratung beim Verkauf von angeblich sicheren Staatsanleihen des Inselstaates Puerto Rico an Kunden in den USA. Hier sah sich die Bank gemäss früheren Presseberichten mit Schadenersatzforderungen von 2,1 Mrd USD (Stand zweites Quartal 2017) konfrontiert. Die «SonntagsZeitung» hatte im Oktober geschrieben, dass 1,1 Mrd davon erledigt seien und damit noch rund 1 Mrd USD der Ansprüche offen seien. Insgesamt seien rund 750 Schiedsgerichtsfälle ungeklärt und wegen der Zahlungsunfähigkeit von Puerto Rico seien weitere Klagen absehbar. Eine schwerer Hurrikan hatte die finanzielle Lage des bankrotten Staates zudem noch verschärft.

Tefra-Fall ohne Sanktionen erledigt
Der sogenannten TEFRA-Fall konnte dagegen jüngst gelöst werden. Dabei ging es um mögliche Verkäufe von Inhaberschuldverschreibungen (und anderen nicht registrierten Wertschriften) an US-Personen unter möglichem Verstoss gegen den sogenannten Tax Equity and Fiscal Responsibility Act von 1982 (TEFRA) und die Registrierungsanforderungen des US-Wertpapierrechts. Wie dem Geschäftsbericht zu entnehmen ist, wurde die UBS vor kurzem darüber informiert, dass die US-Behörden die diesbezüglichen Untersuchungen beendet haben und keine Massnahmen ergreifen werden.

Insgesamt belaufen sich die Rückstellungen für Rechtsfälle, regulatorische und ähnliche Angelegenheiten zum Jahresende 2017 noch auf 2,44 Mrd CHF, per Ende 2016 waren 3,26 Mrd gewesen. (awp/mc/pg)

UBS

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