sgv: Tabakproduktegesetz – Vorlage muss gemäss Parlamentsauftrag korrigiert werden

sgv: Tabakproduktegesetz – Vorlage muss gemäss Parlamentsauftrag korrigiert werden
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des sgv: Der Auftrag an das Parlament bei der Rückweisung des Tabakproduktegesetzes war klar: Mindestabgabealter 18, ansonsten keine neuen Restriktionen. In ihrer Vernehmlassungsantwort verurteilen der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP jegliche Kompetenzüberschreitung und setzen sich für eine ausgewogene Vorlage ein.

Neue Werbeverbote, schikanöse Verpackungsanforderungen oder willkürliche Verbote von legitimen Produkteangaben wie „ohne Zusatzstoffe“: Trotz klarer Vorgaben des Parlaments haben weitergehende Einschränkungen und Verbote ihren Weg in den zweiten Vorentwurf zum Tabakproduktegesetz gefunden. Auch der vom Parlament verlangten Anerkennung neuartiger Produkte und deren differenzierter Regulierung trägt die bundesrätliche Vorlage unzureichend Rechnung. Der Bundesrat nimmt den Willen des Parlaments beim Tabakproduktegesetz zu wenig ernst. Es ist nicht an der Regierung oder an der Verwaltung gegen Vorgaben des Parlaments weitergehend zu legiferieren.

In ihrer Vernehmlassungsantwort engagieren sich der sgv und die AWMP mit Nachdruck dafür, dass die Vorlage im Sinne des Parlamentsauftrages korrigiert wird. Der sgv und die AWMP erwarten, dass der Bundesrat mit einer beratungswürdigen und ausgewogenen Vorlage gemäss den Aufträgen der Legislative an das Parlament gelangt. (sgv/mc)

Schweiz. Gewerbeverband

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