TV-Anbieter gehen wegen Replay-Angeboten vor Bundesverwaltungsgericht

TV-Anbieter gehen wegen Replay-Angeboten vor Bundesverwaltungsgericht
(Foto: Pixabay)

Zürich – Die Schweizer TV-Sender gehen wegen der Replay-Angebote von Telekomfirmen wie Swisscom, Sunrise und UPC vor Bundesverwaltungsgericht. Von der immer stärkeren Nutzung von zeitversetztem Fernsehen (Replay) profitierten nicht die Sender, sondern einseitig die TV-Verbreiter, schreibt die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF) am Mittwoch. Der IRF gehören die SRG, die privaten Schweizer Sender, der Verband TeleSuisse sowie die meisten ausländischen Sender an, deren Programme in der Schweiz empfangen werden können.

Die Eidgenössische Schiedskommission habe im Februar den neuen Replay-Tarif genehmigt, ohne den TV-Sendern Parteirechte zu gewähren, wird der Gang vor Gericht begründet. Die TV-Verbreiter könnten über 50’000 Programmstunden gegen eine Entschädigung an die Verwertungsgesellschaften von nur 1,60 CHF pro Abonnent und Monat (bisher: 1,50 CHF) zeitversetzt und mit Umgehung der Sender-Werbung anbieten.

Refinanzierungsmöglichkeiten bleiben verwehrt
Nur in der Schweiz sei es somit möglich, dass die TV-Verbreiter die Sender nicht fragen müssten, ob und wie sie ihre Programme für das zeitversetzte Fernsehen übernehmen und kommerzialisieren dürfen, heisst es weiter. Im Ausland übliche Refinanzierungsmöglichkeiten von TV-Inhalten blieben somit den Sendern in der Schweiz verwehrt.

Die Existenz des werbefinanzierten, frei empfangbaren Fernsehens ist laut der IRF mit dem aktuellen Tarif in Frage gestellt. Der konkrete finanzielle Schaden wird für das laufende Jahr auf 140 Mio CHF beziffert. (awp/mc/ps)

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