Rechtshilfegesuch an Liechtenstein im Fall Vincenz

Rechtshilfegesuch an Liechtenstein im Fall Vincenz
Pierin Vincenz. (Foto: Leonteq)

Vaduz – In der Affäre um den früheren Raiffeisenbanken-Chef Pierin Vincenz will die Zürcher Staatsanwaltschaft auch im Fürstentum Liechtenstein ermitteln. Ein entsprechendes Rechtshilfegesuch liegt bereits seit Ende Februar in Vaduz.

Die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag Medienberichte, wonach die Staatsanwaltschaft Zürich beim Fürstentum im Untersuchungsfall gegen den früheren Banker Pierin Vincenz ein Rechtshilfegesuch gestellt hat. Das Gesuch aus Zürich sei Ende Februar beim Fürstlichen Landgericht eingetroffen und noch hängig. Weitere Auskünfte würden nicht erteilt, hiess es.

Medienberichten zufolge geht es mutmasslich um eine Geldtransaktion von Anfang 2015. Eine tiefe Millionensumme soll von einer Liechtensteiner Bank auf ein Konto von Pierin Vincenz bei einer Schweizer Bank transferiert worden sein.

Vincenz seit über einem Monat in U-Haft
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Vincenz wegen möglicher ungetreuer Geschäftsbesorgung. Der Banker soll bei Firmenübernahmen der Kreditkartengesellschaft Aduno und der Investmentgesellschaft Investnet ein Doppelspiel gespielt und persönlich abkassiert haben.

Aduno reichte letzten Dezember, Raiffeisen im Februar Anzeige ein. Vincenz wurde deswegen Anfang März verhaftet und sitzt schon über einen Monat in Untersuchungshaft. (awp/mc/pg)

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