AHV-Deal zur Steuervorlage nimmt erste Hürde

AHV-Deal zur Steuervorlage nimmt erste Hürde
Ständeratssaal. (Bild: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Die Steuervorlage 17 wird mit der AHV-Sanierung verknüpft. Das hat der Ständerat am Donnerstag beschlossen. Dieses Vorgehen soll der Unternehmenssteuerreform zum Durchbruch verhelfen und die Altersvorsorge entlasten.

Den Deal hat die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats aufgegleist. Finanzminister Ueli Maurer sprach von einem «kleinen Kunstwerk des politischen Kompromisses». Tatsächlich zeigten sich Linke und die bürgerliche Mitte geeint, wenn auch ohne Enthusiasmus.

Es sei keine gute Vorlage, sagte der Bündner FDP-Ständerat Martin Schmid. Vor dem Hintergrund der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III sei es aber die beste Lösung. Peter Hegglin (CVP/ZG) stimmte zu, «weil wir für ein ernsthaftes Problem eine tragfähige Lösung brauchen». Anita Fetz (SP/BS) sprach von einem «vernünftigen Vorgehen». Roberto Zanetti (SP/SO) bezeichnete die Arbeit der Kommission als «Sternstunde des Parlamentarismus».

Das Zweckbündnis ist unter Druck des Auslands zustande gekommen: Die Schweiz muss international nicht mehr akzeptierten Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abschaffen. Diesen droht ein massiver Steueraufschlag. Damit die Firmen nicht abwandern, soll das Schweizer Steuerklima allgemein milder werden.

Sozialer Ausgleich
Mit der Unternehmenssteuerreform III machte das Parlament einen ersten Anlauf, lief aber beim Volk auf. In der Steuervorlage 17 hat der Bundesrat nachgebessert. Zudem sind nun die kantonalen Umsetzungspläne bekannt, was eine ungefähre Kostenschätzung erlaubt. Als sozialen Ausgleich schlug der Bundesrat höhere Familienzulagen vor.

Die WAK war jedoch der Ansicht, dass dies nicht ausreichen würde. Sie hat den Ständerat überzeugt, der AHV 2 Milliarden Franken als sozialen Ausgleich zukommen zu lassen. Das entspricht den geschätzten Kosten der Unternehmenssteuerreform bei Bund und Kantonen. Die Mittel für die AHV kommt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und aus der Bundeskasse. Die Sozialversicherung würde damit drei bis vier Jahre später in die roten Zahlen rutschen.

Zudem ist der Rat den Abstimmungssiegern mit einer höheren Dividendenbesteuerung und einer Begrenzung der steuerfreien Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven entgegengekommen. Hochsteuerkantone dürfen eine zinsbereinigte Gewinnsteuer zulassen. Davon profitiert voraussichtlich nur Zürich.

«Blödsinn allemal»
Der Rechten stösst der AHV-Deal sauer auf. Peter Föhn (SVP/SZ), der der Lösung in der Kommission zunächst zugestimmt hatte, warnte vor der Verknüpfung von zwei gescheiterten Vorlagen. Kranke zu verheiraten habe noch nie zum Erfolg geführt, sagte er.

Alex Kuprecht (SVP/SZ) kritisierte, damit würden die Stimmbürger entmündigt. Das Vorgehen sei vielleicht nicht gerade Wahnsinn, sagte Thomas Minder (SH/parteilos), «aber Blödsinn allemal». Für Werner Luginbühl (BDP/BE) ist es eine Bankrotterklärung, wenn Mehrheiten mit Gegengeschäften erkauft werden.

SVP-Bundesrat Ueli Maurer hingegen lobte den Ansatz der Kommission. Grossen Applaus gebe es für das Resultat nicht, doch es sei politisch machbar. Man versuche, die Unternehmen in der Schweiz zu halten, und es gebe Geld für die AHV. Das sei ohnehin nötig. «Ich denke, damit kann die Steuervorlage mehrheitsfähig werden», sagte Maurer.

Entlastung für Unternehmen
Das Grundkonzept der Steuervorlage hat der Ständerat unverändert gelassen. Die Kantone erhalten rund eine Milliarde Franken mehr aus der Bundeskasse. Das gibt ihnen Spielraum für eine allgemeine Senkung der Unternehmenssteuern. Zusätzlich können Unternehmen mit einer Patentbox, mit zusätzlichen Forschungsabzügen oder bei den stillen Reserven entlastet werden.

Der Ständerat stimmte dem Kompromiss der Kommission mit 35 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. Sie soll in der Herbstsession bereinigt werden. Eine allfällige Referendumsabstimmung würde spätestens im Mai 2019 stattfinden. Falls es kein Referendum gibt, sollen die ersten Elemente der Vorlage schon Anfang 2019 in Kraft gesetzt werden. (awp/mc/pg)

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