Datenschützer will Bevölkerung über Daten-Missbrauch informieren

Datenschützer will Bevölkerung über Daten-Missbrauch informieren
Adrian Lobsiger, Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB). (Foto: Bundeskanzlei)

Bern – Der Datenschützer Adrian Lobsiger will die Bevölkerung über den Missbrauch digitaler Personendaten, etwa für die Wahlmanipulation, informieren. Zudem kritisiert er das «Wirrwarr an polizeirechtlichen Spezialgesetzen» und fordert ein Polizeigesetz des Bundes.

In der digitalen Welt werde mit digitalen Mitteln versucht, den Wählerwillen zu beeinflussen. Das sei folgerichtig und noch kein Missbrauch, sagte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) am Montag an seiner Jahresmedienkonferenz in Bern.

Problematisch werde es, wenn Daten von Personen ohne deren Einwilligung für politische Zwecke verwendet würden, erklärte Lobsiger.

Ein Beispiel dafür seien die unberechtigten Zugriffe auf Personendaten von Facebook-Nutzern durch die englische Firma Cambridge Analytica im Vorfeld der US-Präsidentschaftswahlen und der Brexit-Abstimmung.

Vor den Eidgenössischen Wahlen 2019 will Lobsiger deshalb zusammen mit Experten und den kantonalen Datenschutzbeauftragten (Privatim) die Bevölkerung über die Methoden zur Bearbeitung persönlicher Daten informieren, die in der Schweiz eingesetzt werden könnten.

Vorher werde man mit Betreibern verschiedener sozialer Netzwerke Kontakt aufnehmen und Anhörungen durchführen. Im Fokus stünden aber nicht nur soziale Netzwerke. Auch Interessenverbände wie Parteien, Gewerkschaften oder Wirtschaftsverbände könnten laut Lobsiger aktiv werden.

Klare Rahmengesetzgebung gefordert
Genau beobachtet der Datenschutzbeauftragte die zunehmende Überwachung und Identifizierung von Menschen im öffentlichen Raum – vor allem in autoritären Staaten.

In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz sollte der grundrechtliche Schutz der Freiheit aber stets Vorrang gegenüber der Wahrung der Sicherheit behalten, wie der EDÖB in seinem Tätigkeitsbericht schreibt.

Mit Sorge betrachte Lobsiger deshalb, dass die sicherheitsbehördliche Datenbearbeitung auch in der Schweiz zunehmend auf Personenkategorien wie «Gefährder» ausgeweitet werden solle, die schwer eingrenzbar seien.

Lobsiger kritisierte insbesondere «das Wirrwarr polizeirechtlicher Spezialerlasse des Bundes», in welchen solche Ausweitungen festgehalten sind. Als Folge würden etwa die Datenmengen, welche die Sicherheitsbehörden des Bundes bearbeiten, markant anwachsen.

«Wir brauchen eine klare Rahmengesetzgebung der Polizeiaufgaben des Bundes», forderte Lobsiger. Dieses soll bürgerverständlich sein und festhalten, was die polizeilichen Befugnisse sind und wer Daten zu welchem Zweck bearbeitet, wie er ausführte.

Mehrere Datenlecks
Tägliches Brot des EDÖB sei nach wie vor die Begleitung digitaler Grossvorhaben wie die Schaffung einer elektronischen Identität oder e-Ticketing-Applikationen im öffentlichen Verkehr, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht.

Als Aufsichtsbehörde musste der Beauftragte etwa bei einem Bonusprogramm der Krankenkasse Helsana eingreifen. Vergangenen Freitag reichte der EDÖB Klage ein, da seine Empfehlungen abgelehnt wurden.

Zudem beschäftigte sich der Datenschützer im Berichtsjahr mit mehreren Datenlecks wie beispielsweise bei Swisscom oder der international tätigen Inkassofirma EOS.

Solche Datenverluste zeigten, dass die technische Sicherheit zurzeit nicht Schritt hält mit der beschleunigten Beschaffung, Verarbeitung und Verwertung von Daten, schreibt der EDÖB.

Deutlich geringere Gebühren
Auf Basis des Öffentlichkeitsgesetzes sind im Jahr 2017 bei den Bundesbehörden 581 Zugangsgesuche eingereicht worden. Das sind 30 Gesuche mehr als im Vorjahr. In 317 Fällen gewährten die Behörden einen vollständigen, in 106 Fällen einen teilweisen Zugang.

Bei 107 Gesuchen wurde die Einsichtnahme vollständig verweigert. Die Gebühren für den Zugang zu amtlichen Dokumenten fiel mit 6160 Franken deutlich tiefer aus als in den vergangenen Jahren. 2016 lagen sie noch bei 22’770 Franken, 2015 beliefen sie sich auf 13’663 Franken.

Auffällig sind laut EDÖB die konstanten Unterschiede in der Gebührenhandhabung zwischen den verschiedenen Ämtern. Gar keine Gebühren erhoben die Bundeskanzlei und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Die anderen sechs Departemente verrechneten ihren Zeitaufwand den Gesuchsstellern zumindest zeitweise. (awp/mc/ps)

EDÖB

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