Bundesrat erwartet für 2019 Überschuss von 1,3 Mrd Franken

Bundesrat erwartet für 2019 Überschuss von 1,3 Mrd Franken
(Foto: Parlamentsdienste 3003 Bern)

Bern – Der Bundesrat erwartet für 2019 einen Überschuss von 1,3 Milliarden Franken. Gründe sind die an der Urne abgelehnte Unternehmenssteuerreform III sowie das Nein zur Reform der Altersvorsorge, aber auch mehr Geld aus der Verrechnungssteuer.

Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch den Voranschlag 2019 sowie den Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) für die Jahre 2020 bis 2022 materiell. Die Einnahmen belaufen sich auf 73,6 Milliarden Franken, die Ausgaben auf 72,3 Milliarden Franken. Der Bundesrat rechnet aber nur mit einer kurzen Entspannung.

Denn ab 2020 werde die vom Ständerat verabschiedete Steuervorlage 17, die einen Zuschuss für die AHV vorsieht, den Bundeshaushalt mit insgesamt 1,4 Milliarden Franken belasten, hiess es in der Mitteilung der Eidg. Finanzverwaltung (EVF). Der Nationalrat muss über diese Vorlage noch befinden.

Defizit für 2020 erwartet
Die Steuer- und AHV-Vorlage ist laut EFV ein Hauptgrund für das im Finanzplan 2020 erwartete Defizit von 0,1 Milliarden Franken. Für 2021 hingegen wird ein Überschuss von 0,4 Milliarden Franken erwartet und für 2022 ein Plus von 0,9 Milliarden Franken.

Ab 2021 dürfte gemäss den Berechnungen des Bundesrates die Beseitigung der Heiratsstrafe den Haushalt mit einer weiteren Milliarde Franken belasten. Für weitere im Raum stehende Begehren – sowohl Steuersenkungen als auch neue Ausgaben – gebe es zurzeit keinen Spielraum, hiess es in der Mitteilung.

Die budgetierten Einnahmen von 73,6 Milliarden Franken sind – bereinigt um Sonderfaktoren – 2,5 Prozent höher als im Voranschlag 2018. Damit steigen die Einnahmen etwas weniger als das erwartete Wachstum des nominalen Bruttoinlandprodukts (BIP) von 2,7 Prozent.

Mehr Geld aus Verrechnungssteuer
Aus der Verrechnungssteuer erwartet der Bundesrat im nächsten Jahr Einnahmen von 7,1 Milliarden Franken, 4,8 Prozent mehr als die nach dem Budget erstellte Schätzung für 2018. Das Rekordergebnis von 8,2 Milliarden Franken von 2017 habe höhere Prognosen für die Zukunft zur Folge, hiess es dazu.

Die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer auf Einkommen schätzt der Bund auf 11,5 Milliarden Franken, 5,7 Prozent mehr als die Schätzung für 2018. Grund für den Zuwachs ist, dass die privaten Haushalte wegen des Aufschwungs mehr Einkommen erzielen.

Bei den Gewinnsteuern für den Bund sind die Erwartungen für das laufende Jahr bereits übertroffen – die Einnahmen dürften sich demnach auf 11 Milliarden Franken belaufen. Für 2019 rechnet der Bund dann mit einer Normalisierung des Wachstums und Einnahmen von 11,3 Milliarden Franken.

Bei der Mehrwertsteuer würden die Einnahmen an sich ähnlich stark wachsen wie das BIP. Dass sie effektiv aber nur um 2,0 Prozent steigen, liegt an der gescheiterten Reform der Altersvorsorge und der beendeten Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV). Der Mehrwertsteuer-Normalsatz wurde Anfang Jahr um 0,3 Prozent gesenkt.

Kostenanstieg bei Sicherheit
Die 2019 erwarteten Ausgaben des Bundes von 72,3 Milliarden Franken sind 1,8 Prozent höher als im Budget vom vergangenen Jahr. Die prozentual stärkste Zunahme verzeichnet die Sicherheit mit einem Plus von 7,1 Prozent auf 6,3 Milliarden Franken.

Für Soziale Wohlfahrt rechnet der Bund mit Auslagen von insgesamt 23 Milliarden Franken. Ein Anstieg von 2,6 Prozent auf 11,7 Milliarden Franken wird bei der Altersvorsorge erwartet. Im Bereich Migration hingegen dürften wegen der sinkenden Zahl von Asylgesuchen die Ausgaben um 3,5 Prozent auf 2 Milliarden Franken sinken. Ebenfalls Auswirkungen auf diese Sparte hat das Ende der IV-Zusatzfinanzierung.

Dass die Ausgaben für Bildung und Forschung um 2,6 Prozent voraussichtlich auf 8 Milliarden Franken ansteigen, ist laut der EFV auf den Bundesbeitrag an den Nationalfonds sowie den höheren Pflichtbeitrag an das EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 zurückzuführen.

Der Bundesrat verabschiedete das Budget samt IAFP am Mittwoch materiell. Die Botschaft ans Parlament will er aber erst nach der Sommerpause im August vorlegen. (awp/mc/pg)

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