Bayer-Chef sieht Monsanto-Kauf durch Glyphosat-Urteil nicht in Frage gestellt

Bayer-Chef sieht Monsanto-Kauf durch Glyphosat-Urteil nicht in Frage gestellt
Werner Baumann, Vorstandsvorsitzender Bayer AG. (Foto: Bayer)

Düsseldorf – Bayer-Chef Werner Baumann sieht den Sinn der Übernahme des US-Agrarchemiekonzerns Monsanto durch das jüngste Urteil im Glyphosat-Prozess nicht in Frage gestellt. «Fakt ist: An der zwingenden Logik der Übernahme von Monsanto, am Wertschaffungspotenzial für unsere Aktionäre, an der Attraktivität des Agrarmarkts und an unseren kommunizierten Zielen hat sich überhaupt nichts geändert», sagte er dem «Handelsblatt» laut einem am Donnerstag auf der Homepage veröffentlichten Interview.

Ein Geschworenengericht in San Francisco hatte die neue Bayer-Tochter vor zwei Wochen zu einer Zahlung von 289 Millionen US-Dollar an einen krebskranken Mann verurteilt. Dieser hatte seine Erkrankung auf den regelmässigen Umgang mit dem Monsanto-Unkrautvernichter Glyphosat zurückgeführt. Mehr als 5200 Klagen sind anhängig. Der Aktienkurs war daraufhin kräftig eingebrochen, hatte sich zuletzt aber etwas erholt.

«Rechtsrisiken intensiv betrachtet»
Bayer habe im Zuge der Übernahme auch die Rechtsrisiken intensiv betrachtet, sagte Baumann. «Man muss aber auch sehen, dass zum damaligen Zeitpunkt der Umfang der Klagen, mit denen wir uns jetzt auseinandersetzen, noch gar nicht absehbar war.» Anlass zu einer Neubewertung sieht er nicht: «Die Sicherheitsbewertung von Glyphosat hat sich seit dem Zeitpunkt der Übernahme nicht verändert. Wenn das anders wäre und wir feststellen müssten, dass in der Due Diligence etwas übersehen wurde, würden wir reagieren. Das ist aber nicht der Fall.»

Die Entscheidung der Jury hält er für falsch. «Wir werden uns in diesem Fall und auch in den weiteren Fällen sehr entschieden verteidigen», sagte der Manager dem Blatt. Er kündigte an, beim zuständigen Gericht Rechtsmittel einzulegen. «Sollte dies – entgegen unserer Erwartung – keinen Erfolg haben, werden wir uns in einem nächsten Schritt an das Berufungsgericht wenden.» (awp/mc/ps)

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