Leitfaden soll Banken und Kryptofirmen zusammenbringen

Leitfaden soll Banken und Kryptofirmen zusammenbringen
(Bild: Pixabay)

Zürich – Die Schweiz gilt als Magnet für Blockchain- und Kryptounternehmen. Doch auch hier gibt es Hürden für diese Start-ups. So bekunden sie Mühe, ein Firmenkonto bei einer Schweizer Bank eröffnen zu können. Ein Leitfaden soll nun helfen, Unsicherheiten abzubauen und Banken und Kryptofirmen zusammenzubringen.

Wenn Kryptowährungen auf Banken treffen, sei das oft ein «Kulturclash», sagte Adrian Schatzmann, Strategischer Berater der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), am Freitag vor Journalisten. Beide hätten Mühe, einander zu verstehen. Als Beispiel nannte er eine Emmentaler Bankfiliale, die auf einmal mit einem Kryptounternehmen konfrontiert war, das mit einem einseitigen englischen White Paper auftauchte und ein Konto eröffnen wollte.

Zurückhaltung bei Kontoeröffnung
Das Thema beschäftigt die Banken durchaus, wie eine Umfrage der Bankiervereinigung Ende 2017 unter ihren Mitgliedern ergeben hatte. Blockchain-Firmen zieht es nämlich gleich reihenweise in die Schweiz. Oliver Bussmann, Präsident der Crypto Valley Association, zählt über 530 Blockchain-Start-ups im Grossraum Zürich/Zug.

Doch bei der Regulierung dieser Unternehmen herrscht heute noch Unsicherheit. Derzeit prüft eine Arbeitsgruppe des Bundes die rechtlichen Rahmenbedingungen und möglichen Handlungsbedarf. Sie will dem Bundesrat bis Ende Jahr Bericht erstatten.

Die Banken halten sich angesichts dieser Unsicherheiten bisher mit Kontoeröffnungen zurück. Zugleich wüssten heute viele Start-ups nicht, welche Unterlagen sie eigentlich für eine Kontoeröffnung der Bank bereitstellen müssten, sagte Bussmann. Die Folge der heutigen Situation: Viele Firmen weichen nach Liechtenstein aus.

«Erst ein Anfang»
Der nun von der SBVg veröffentlichte Leitfaden zu den Anforderungen bei einer Kontoeröffnung für Blockchain-Unternehmen soll Abhilfe schaffen. Er sei optimistisch, aber es sei erst ein Anfang, sagte Schatzmann. «Es gibt keinen Schalter, der einfach umgelegt werden kann.»

Der Leitfaden soll zur Orientierung dienen, er ist allerdings kein verbindlicher Branchenstandard, wie die Bankiervereinigung betonte. Jede Bank kann weiterhin selbst entscheiden, ob sie ein Konto für eine Blockchain-Firma eröffnet.

Gerade international tätige Banken dürften sich dabei weiter zurückhalten. Für sie sei die Komplexität höher und sie müssten mehr Regularien beachten, sagte Ex-UBS-Manager Bussmann. Die Aufsichtsbehörden in anderen Ländern wie den USA sind oftmals gegenüber Kryptowährungen sehr skeptisch eingestellt.

Geldwäschereibestimmungen auf ICO anwenden
Das hat seine Gründe: Betrugspotenzial gibt es heute insbesondere bei der Kapitalbeschaffung über die Ausgabe virtueller Münzen. Diese wird analog zum Börsengang (Initial Public Offering) Initial Coin Offering (ICO) genannt. Laut einer Studie des Beratungsunternehmens PwC haben solche ICO in der ersten Jahreshälfte in der Schweiz fast eine halbe Milliarde US-Dollar eingesammelt.

Die Finanzmarktaufsicht Finma hat schon verschiedentlich Anleger vor den Risiken solcher ICOs gewarnt. Sie geht zudem gegen Unternehmen vor, die aufsichtsrechtliche Bestimmungen umgehen oder verletzten. Im März veröffentlichte sie eine Wegleitung zu ICOs.

Der nun veröffentlichte Leitfaden überträgt die bisherigen Erkenntnisse und Regulierungen auf die Kontoeröffnung. Er fusst auf dem Grundsatz, dass die Regulierung zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung auch auf den Bereich Blockchain und ICO übertragen werden kann.

So sollten die Banken überprüfen, woher das Kapital stammt und wofür es verwendet wird. Die ICO-Organisatoren müssen dabei eine Reihe von Informationen bereitstellen. Beispielsweise sollten sie darlegen, dass das zu finanzierende Projekt existiert und die auf das Konto eingehenden Mittel auch tatsächlich dafür verwendet werden. Weiter gilt es auch Informationen zu den Geldgebern einzuholen. Damit soll etwa vermieden werden, dass Geld aus einem Diebstahl gewaschen werden kann oder Sanktionen umgangen werden. (awp/mc/pg)

SBVg

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