Nationalrat will Netzneutralität im Gesetz verankern

Nationalrat will Netzneutralität im Gesetz verankern

Bern – Alle Daten sollen bei der Übertragung im Internet gleich behandelt werden. Der Nationalrat will die Anbieter dazu verpflichten. Er hat am Freitag eine Bestimmung zur Netzneutralität gutgeheissen.

Der Rat folgte oppositionslos seiner Kommission. Ein Antrag, die Bestimmung zu streichen, wurde zurückgezogen. Der Bundesrat möchte lediglich Transparenz schaffen. So sollen die Anbieter darüber informieren müssen, wenn sie Informationen bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln.

Das Thema werde international kontrovers diskutiert, stellte Bundesrätin Doris Leuthard fest. Der Bundesrat habe sich für einen Kompromiss entschieden. Derzeit gebe es keine Anzeichen dafür, dass eine harte Regulierung nötig sei. Anbieter könnten es sich kaum erlauben, einen Dienst wie zum Beispiel Netflix zu verlangsamen, stellte Leuthard fest. Wichtig sei aber Transparenz. Informierte Kundinnen und Kunden könnten den Anbieter wechseln.

Preisobergrenzen für Roaming
Beim Roaming folgte der Nationalrat dem Bundesrat. Dieser soll Möglichkeiten zur Bekämpfung unverhältnismässig hoher Endkundentarife und zur Förderung des Wettbewerbs erhalten. Namentlich soll er basierend auf internationalen Vereinbarungen Preisobergrenzen festlegen können.

Ausserdem soll der Bundesrat Vorschriften über die Abrechnungsmodalitäten erlassen und die Mobilfunkanbieterinnen verpflichten können, ihren Kunden im Ausland die Nutzung von Roaming-Dienstleistungen von Drittanbietern zu ermöglichen. Eine von Natalie Rickli (SVP/ZH) angeführte Minderheit beantragte, konkrete Vorschriften zur Abrechnung im Gesetz zu verankern. Der Rat lehnte das aber mit 98 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.

Kinderpornografie löschen
Weiter brachte der Nationalrat eine Änderung an zu Kinderpornografie und anderen verbotenen pornografischen Inhalten. Im Entwurf des Bundesrates sind Zugriffssperren vorgesehen: Die Fernmeldedienstanbieterinnen sollen verbotene pornografische Inhalte unterdrücken, auf die sie das Bundesamt für Polizei hinweist. Der Rat folgte seiner Kommission und beschloss, im Gesetz auch die Löschung solcher Inhalte vorzusehen.

Zu reden gab vor der Beratung im Rat das zeitversetzte Fernsehen. Beim Replay TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf. Dadurch entfallen Werbeeinnahmen. Regeln zur Entschädigung sollen nun aber später erlassen werden, im Rahmen der Urheberrechtsrevision. Nur eine Bestimmung hat der Nationalrat bereits beschlossen: Die Anbieter von Replay TV dürfen keine Änderungen an den von ihnen aufgezeichneten und verbreiteten schweizerischen Fernsehprogrammen vornehmen.

Zugang zur letzten Meile
Bereits am Vortag hatte sich der Nationalrat dem Zugang zu den Teilnehmeranschlüssen befasst. Mit 127 zu 57 Stimmen folgte er seiner Kommission und strich einen Kernartikel. Der Bundesrat soll nicht zu einer Regulierung ermächtigt werden.

Der Bundesrat möchte die Swisscom verpflichten können, anderen Anbietern gegen eine angemessene Entschädigung den Zugang zu den gebäudeinternen Fernmeldeinstallationen zu gewähren – und zwar nicht nur zu Kupferleitungen, sondern auch zu Glasfaseranschlüssen. Der Zugang auf die sogenannte letzte Meile ist aus seiner Sicht eine essenzielle Voraussetzung für Wettbewerb und Wahlfreiheit.

«Lex Swisscom»
Der Nationalrat will am heutigen Zugangsregime nichts ändern. Die Entbündelung der letzten Meile soll vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben. Der Bundesrat soll dem Parlament aber alle drei Jahre Bericht erstatten über die Entwicklung. Damit setzte sich die Version durch, welche die Swisscom bevorzugt. Die anderen Anbieter wünschen sich eine Regulierung gemäss dem Bundesratsvorschlag.

Im Rat gingen die Meinungen quer durch die Fraktionen. Manche kritisierten, das Gesetz werde zu einem Swisscom-Gesetz. Das staatlich kontrollierte Unternehmen sollte nicht so stark vor Konkurrenz geschützt werden. Andere wiesen auf die Grundversorgung hin, die von der Swisscom erwartet werde. Diese rechtfertige Vorteile. Ausserdem funktioniere der Wettbewerb.

Leuthard stellte fest, die Entbündelung auf dem Kupfernetz habe zu besserer und günstigerer Versorgung geführt. Das Kupfernetz sei aber keine Zukunftstechnologie. Deshalb sollte die heutige Regelung auch für andere Technologien gelten. Der Ratsentscheid schockiere sie etwas, sagte die Infrastrukturministerin.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 192 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung gut. Nun ist der Ständerat am Zug. (awp/mc/ps)

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