Schweiz tauscht mit 31 Staaten Millionen von Konto-Infos aus

Schweiz tauscht mit 31 Staaten Millionen von Konto-Infos aus
(Bild: © styleuneed - Fotolia.com)

Bern – Die Schweiz hat mit 31 Staaten und Territorien erstmals automatisch Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Die Schweiz versandte Informationen zu rund zwei Millionen Konten an Partnerstaaten.

Im Gegenzug erhielt sie Informationen zu Finanzkonten im Millionenbereich, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am Freitag mitteilte. Zum Umfang der Finanzvermögen machte die ESTV keine Angaben.

Der Automatische Informationsaustausch (AIA) soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindern. Die Daten sollen künftig jährlich ausgetauscht werden, ab 2019 werden rund 80 Staaten beteiligt sein.

In diesem Jahr sollten nebst der Schweiz die 28 EU-Staaten und neun weitere Staaten und Territorien mitmachen. Allerdings wurden Rumänien und Zypern von der Übermittlung ausgenommen, weil sie die internationalen Anforderungen an die Vertraulichkeit und Datensicherheit noch nicht erfüllen.

Die Datenlieferung an Australien und Frankreich verzögert sich, weil diese Staaten aus technischen Gründen noch keine Daten an die Eidgenössische Steuerverwaltung liefern konnten. Auch von Estland und Kroatien hat die Schweiz noch keine Daten erhalten.

7000 Institute
Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind zurzeit rund 7000 meldende Finanzinstitute wie Banken, Trusts und Versicherungen registriert, welche die Daten sammelten und an die ESTV übermittelten.

Zwischen den Staaten ausgetauscht wurden Identifizierungs-, Konto- und Finanzinformationen, darunter der Name, die Anschrift und die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zum meldenden Finanzinstitut, der Kontosaldo und die Kapitaleinkommen.

Kantone bald am Ball
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) sortiert nun die Angaben und verteilt sie auf die einzelnen Kantone. Die 26 kantonalen Steuerverwaltungen werden die Daten im November erhalten.

Sie werden anschliessend kontrollieren, ob die Steuerpflichtigen die ausländischen Konten in den Steuererklärungen angegeben haben. Falls dem nicht so ist, kann ein Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.

Bis Ende September bestand die Möglichkeit für eine straflose Selbstanzeige. Wieviele Steuerpflichtige quasi in letzter Minute noch zu diesem Mittel griffen, ist bislang nicht bekannt.

Der nahende Automatische Informationsaustausch zeigte aber schon 2017 Wirkung, als schweizweit mehr Steuersünder denn je nichtdeklarierte Vermögenswerte meldeten. (awp/mc/ps)

ESTV

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert