BFS: Autoneuzulassungen brechen wegen neuen Abgasrichtlinien ein

BFS: Autoneuzulassungen brechen wegen neuen Abgasrichtlinien ein

Neuenburg – In der Schweiz sind im September 2018 deutlich weniger Motorfahrzeuge neu registriert worden als im entsprechenden Vorjahresmonat. Dass die Neuzulassungen dermassen eingebrochen sind, liegt laut Branchenexperten auch an den ab September gültigen Abgasrichtlinien.

Über alle Fahrzeugkategorien hinweg gesehen wurden gemäss den am Donnerstag veröffentlichten Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) 14,4 Prozent weniger neue Motorfahrzeuge in Verkehr gesetzt als im September 2017. Für die Monate Januar bis September beläuft sich das Minus nun schon auf 3,2 Prozent, im August war es noch erst ein halbes Prozent.

Neue Abgasrichtlinien schlagen durch
Erneut überdurchschnittlich rückläufig sind die Inverkehrsetzungen von Dieselfahrzeugen. Konkret wurden im Vergleich zum August 2017 laut den Zahlen des BFS knapp 30 Prozent weniger Fahrzeuge mit Dieseltreibstoffantrieb registriert. Mit Blick auf die einzelnen Fahrzeugkategorien zeigt sich zudem, dass mit minus 16,8 Prozent vor allem normale Personenwagen einen starken Rückgang verzeichneten.

Der Einbruch bei den Neuzulassungen von Autos erklärt sich laut Christoph Wolnik auch durch die ab dem 1. September 2018 in ganz Europa geltenden Abgasrichtlinien, wie der Mediensprecher der Vereinigung der offiziellen Automobil-Importeure «Auto Schweiz» gegenüber der Finanznachrichtenagentur AWP erklärt. Der neue WLTP genannte Prüfzyklus (Worldwide harmonized Light vehicle Test Procedure) ersetzte anfangs letzten Monats den bis dahin oft kritisierten «Neuen Europäischen Fahrzyklus» (NEFZ).

Importverbot ab bestimmter Abgasnorm
Der Wechsel auf die neuen Testverfahren soll die Verbrauchsangaben neuer Fahrzeuge realitätsnaher abbilden, weil der WLTP-Test länger andauert und mit höheren Geschwindigkeiten durchgeführt wird sowie niedrigere Standzeiten beinhaltet. Bei der Einführung von WLTP gelte laut «Auto Schweiz» hierzulande eine Sonderregelung.

Beim Import von neuen Fahrzeugen ist nicht die erstmalige Immatrikulation als Stichtag für die Umstellung ausschlaggebend, sondern das Importdatum. Will heissen, dass Fahrzeuge mit der alten Abgasnorm Euro 6b auch nach dem 1. September 2018 noch eingelöst werden können, aber nicht mehr importiert werden dürfen. Ob ein Fahrzeug gemäss den neuen WLTP-Richtlinien geprüft wurde, sei laut «Auto Schweiz» an der Abgasnorm Euro 6c oder höher zu erkennen. (awp/mc/ps)

BFS

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