Postfinance, Raiffeisen und ZKB müssen ab 2019 mehr Kapital halten

Postfinance, Raiffeisen und ZKB müssen ab 2019 mehr Kapital halten

Bern – Ab 2019 müssen Postfinance, Raiffeisen und ZKB höhere Eigenmittelanforderungen erfüllen. Wie die Grossbanken sind sie verpflichtet, sogenanntes Gone-concern-Kapital für ihre allfällige Sanierung und Abwicklung bereitzuhalten. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.

Gone-concern-Kapitalanforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene Bank ohne finanzielle Hilfe des Staates geordnet saniert oder abgewickelt werden kann. Für UBS und Credit Suisse gelten solche bereits seit 2016. Letztes Jahr hatte der Bundesrat entschieden, dass die inlandorientierten systemrelevanten Banken Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank ebenfalls Gone-concern-Kapitalanforderungen erfüllen müssen.

Wie bei den Grossbanken sollen die Anforderungen die sogenannten Going-concern-Kapitalanforderungen spiegeln, aber nur zu 40 Prozent. Letztere sind dazu da, dass eine Insolvenz einer Bank möglichst verhindert wird und Banken in einer Stresssituation über ausreichend Kapital zur Weiterführung ihrer Dienstleistungen verfügen. Damit trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass diese Banken international weniger verflochten und weniger systemrelevant sind.

Über 4 Milliarden zusätzlich nötig
Er geht von einem zusätzlichen Kapitalbedarf für die drei Finanzinstitute von insgesamt 10 Milliarden Franken aus. Unter Berücksichtigung der expliziten Staatsgarantie der ZKB und vorhandener Kapitalüberschüsse sind es 4,2 Milliarden Franken. Glaubhafte Zweifel bezüglich der Marktabsorptionsfähigkeit dieser zusätzlichen Mittel könnten gegenwärtig keine ausgemacht werden, schrieb der Bundesrat im Bericht zur Verordnungsänderung.

Bei der Überarbeitung der Eigenmittelverordnung hat der Bundesrat auch die Behandlung von Beteiligungen systemrelevanter Banken an ihren Tochtergesellschaften neu geregelt. Der bisherige Abzug von den Eigenmitteln wird durch eine Risikogewichtung ersetzt. Zudem werden Gruppengesellschaften, die für eine Weiterführung der Geschäftsprozesse einer Bank notwendige Dienstleistungen erbringen, neu der konsolidierten Aufsicht der Finma unterstellt.

Im ersten Halbjahr 2019 will der Bundesrat entscheiden, welche Institute innerhalb einer Finanzgruppe die Anforderungen für systemrelevante Banken erfüllen müssen und wie insbesondere die Gone-concern-Kapitalanforderungen an die Schweizer Einheiten der Grossbanken ausgestaltet werden sollen.

ZKB, Postfinance und Raiffeisen gelassen
Von der Nachrichtenagentur AWP auf die neuen Eigenmittelanforderungen angesprochen, erklärte die ZKB, dass sie diese bereits erfülle, wenn nicht gar übertreffe. Die Raiffeisen wiederum erklärte, sie werde «die neuen Anforderungen aus eigener Kraft und ohne zusätzliche Fördermassnahmen während der siebenjährigen Übergangszeit von 2019 bis 2025 erfüllen.»

Ähnlich klang es schliesslich auch bei der Postfinance. Die vom Bundesrat am Mittwoch verabschiedete Verordnung entspreche dem, was sich zuvor bereits abgezeichnet habe. «Entsprechend konnten wir uns auf dieses Szenario vorbereiten und erfüllen die Voraussetzungen bereits», schrieb das Finanzinstitut der Post in einer schriftlichen Stellungnahme. (awp/mc/ps)

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