Börsenäquivalenz für ein halbes Jahr laut Maurer irrelevant

Börsenäquivalenz für ein halbes Jahr laut Maurer irrelevant
Finanzminister Ueli Maurer. (Foto: Schweizerische Bundeskanzlei)

Bern – Laut Finanzminister Ueli Maurer spielt es für die Schweiz keine Rolle, ob die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung für ein weiteres halbes Jahr anerkennt oder nicht. Das sagte Maurer am Freitag auf eine Frage vor den Bundeshausmedien.

Selbstverständlich wäre dem Bundesrat lieber, wenn die EU die Anerkennung verlängern würde. Eine Verlängerung um nur ein halbes Jahr werfe aber Fragen auf. «Das wäre etwas schwierig zu verstehen», sagte Maurer.

Die Absicht dahinter wäre eine Verknüpfung mit dem Rahmenabkommen. Aus Sicht des Bundesrates seien diese Dinge nicht zu verknüpfen. Die Schweiz habe souverän eine eigene Lösung zur Börse getroffen. Der Bundesrat habe die entsprechende Verordnung in Kraft gesetzt, sie werde greifen.

Kein Einfluss auf Börse
Wenn die EU-Kommission am Montag entscheide, die Äquivalenz der Börsenregulierung für ein halbes Jahr anzuerkennen, werde das die Börse nicht beeinflussen. Über eine Verlängerung um sechs Monate soll die EU-Kommission an ihrer Sitzung vom vergangenen Dienstag diskutiert haben.

Ohne Verlängerung läuft die Anerkennung automatisch Ende Jahr aus. Damit wäre EU-Händlern der Aktienhandel an der Schweizer Börse verboten. Die EU hatte die Äquivalenz im letzten Dezember befristet für ein Jahr anerkannt. Eine Verlängerung machte sie von Fortschritten beim institutionellen Rahmenabkommen abhängig.

Keine Anerkennung nötig
Der Bundesrat beschloss indes vor zwei Wochen eine Massnahme, die es EU-Händlern ermöglichen soll, auch bei fehlender Anerkennung weiterhin an der Schweizer Börse Handel zu treiben. Ab Anfang 2019 gilt eine Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze. Jene in der EU will der Bundesrat nicht anerkennen.

So soll der Schweizer Handel aus der EU abgezogen werden. Wenn Schweizer Aktien nicht «systematisch und regelmässig» an EU-Handelsplätzen gehandelt werden, benötigt die Schweizer Börse gemäss der EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) keine Gleichwertigkeitsanerkennung. Die EU-Händler könnten weiterhin an der Schweizer Börse Handel treiben. (awp/mc/pg)

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