EU-Kommission will Börsenäquivalenz für sechs Monate verlängern

EU-Kommission will Börsenäquivalenz für sechs Monate verlängern
Johannes Hahn, EU-Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik. (Foto: European Union)

Brüssel – Die Äquivalenz für die Schweizer Börse soll nur für sechs Monate verlängert werden, wie EU-Kommissar Johannes Hahn am Montag mitteilte. Denn Brüssel ist enttäuscht vom Entscheid des Bundesrates, den Vertragsentwurf zum Rahmenabkommen lediglich in die Konsultation zu schicken.

Ohne Rahmenabkommen soll es laut Hahn zudem künftig auch keine Anpassungen von bestehenden Abkommen mehr geben. «Es handelt sich um ein gutes, tragfähiges, zukunftsorientiertes, aber letztlich ein finales und gemeinsames Verhandlungsergebnis», sagte Hahn in Brüssel.

Er betone «gemeinsam und final» deshalb, weil die EU-Kommission einen politischen Beschluss zur Annahme erwartet, der Bundesrat den Vertragsentwurf aber lediglich «zur innenpolitischen Konsultation gegeben» habe, sagte Hahn weiter. Die EU-Kommission habe daher beschlossen, die Börsenäquivalenz um ein halbes Jahr bis Ende Juni 2019 zu verlängern, «um der Schweiz Zeit zu geben».

Noch müssen jedoch die EU-Staaten ihre Zustimmung zur befristeten Börsenäquivalenz geben, was bis Mittwoch geschehen soll. Dies dürfte aber lediglich eine Formsache sein, denn im Vorfeld hatte die EU-Kommission mit Vertretern aus den Mitgliedstaaten bereits Vorgespräche geführt.

Bern nimmt zur Kenntnis
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) teilte am Montag der Agentur Keystone-SDA mit, man nehme «den Entscheid der EU-Kommission zur Kenntnis». Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur bleibe in Kraft. Sie werde in der Praxis für die Dauer der befristeten Verlängerung der Börsenäquivalenz der EU keine Wirkung entfalten.

Die Schweiz erwarte jedoch grundsätzlich nach wie vor eine unbefristete Erteilung der Börsenäquivalenz durch die EU, heisst es weiter, «da sie faktisch alle Voraussetzungen dazu erfüllt».

Laut Julian Chan, Sprecher der Schweizer Börse SIX, hat für SIX die dauerhafte Äquivalenz nach wie vor höchste Priorität. Denn damit werde Rechtssicherheit hergestellt. SIX begrüsse zudem erneut die Eventualmassnahme des Bundesrates zum Schutz der Funktionsfähigkeit des Schweizer Kapitalmarkts, sagte der Sprecher der Nachrichtenagentur AWP weiter.

Positive Empfehlung
Für eine Verlängerung der Börsenäquivalenz nach Juni 2019 erwartet Brüssel in den kommenden sechs Monaten «eine positiv Empfehlung des Bundesrates», wie Hahn sagte. Natürlich sei man sich aber bewusst, dass es «zwischen dem Entscheid des Bundesrates und einer finalen Schweizer Entscheidung dann noch einige Zeit ins Land zieht.»

Anders als von der EU-Kommission erhofft, hatte der Bundesrat Anfang Dezember das ausgehandelte Rahmenabkommen lediglich in die Konsultation geschickt, da er dieses nur teilweise unterstützt. Bundesrat Ignazio Cassis sagte damals, das Ergebnis genüge nicht, um das Abkommen zu paraphieren.

Hahn machte seinerseits am Montag deutlich: «Es kann kein à la carte Rahmenabkommen geben.» Die Schweiz müsse alles akzeptieren oder nichts, eine Salamitaktik sei nicht akzeptabel. «Ich liebe Salami aber nur in Wurstform», sagte Hahn.

Künftig keine Anpassungen mehr
Wie ernst es die EU mit dem Rahmenabkommen meint, zeigt sich zudem in der Äusserung Hahns, dass ohne dieses künftig auch keine Anpassungen bestehender Abkommen mehr möglich seien. «Die Idee, das was wir haben, haben wir, und das wird es auch in Zukunft geben», sei nicht akzeptabel. «Weil es dem Geist dieser Rahmenvereinbarung widerspricht», sagte er.

Es sei das Bestreben der EU, die mit der Schweiz geschlossenen binnenmarktrelevanten Abkommen nicht mehr ständig neuen Verhandlungen unterziehen zu müssen, «nur weil wir unseren Rechtsbestand ändern».

Bleibt die EU dabei, wird es also ohne Rahmenvertrag beispielsweise künftig keine Anpassungen bei den technischen Handelshemmnissen (MRA) mehr geben. Dann müssten Schweizer Unternehmen beim Export in die EU zusätzliche technische Kontrollen für ihre Produkte durchführen lassen – was Zeit und Geld gekostet. Das MRA deckt aktuell 20 Produktbereiche ab.

Neben dem MRA würden künftig auch die Abkommen zur die Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft sowie zum Land- und Luftverkehr nicht mehr aktualisiert werden. (awp/mc/ps)

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