Weko ringt Apple Zugeständnis für Twint ab

Weko ringt Apple Zugeständnis für Twint ab
(Bild: Twint)

Bern – Der behördliche Regulierungskampf um Smartphone-Bezahlapps geht in eine weitere Runde. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat dem iPhone-Hersteller Apple ein Zugeständnis im Kampf um die Hoheit beim Bezahlen per Smartphone abgerungen. Die Betreiber der Bezahl-App Twint haben nun die Möglichkeit, das automatische Aufstarten von Apple Pay beim Bezahlvorgang mit der Twint-App zu unterdrücken.

Dazu habe sich Apple gegenüber der Weko verpflichtet, teilten die Wettbewerbshüter am Dienstag mit. Während dem Bezahlen mit Twint an der Kasse bestand die Gefahr, dass sich Apple Pay automatisch öffnet und den Bezahlvorgang unterbricht: «Falls beim Scannen des Twint-Codes das Smartphone zu nahe an das Terminal gehalten wurde, kam es zu Abbrüchen des Bezahlvorgangs», erklärte Weko-Direktor Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.

Für Zahlungen per Twint müssen die Kunden mit dem Mobiltelefon einen QR-Code vom Display des Bezahlterminals scannen. Aufgrund des jetzigen Einlenkens von Apple habe die Weko die Vorabklärung gegen den US-Techkonzern eingestellt, hiess es weiter. Bei der Vorabklärung ging es um die Frage, ob Apple den eigenen Bezahldienst Apple Pay technisch bevorteilt.

Twint selbst begrüsst das Einlenken von Apple. Damit verhindere der Konzern aus Cupertino ein mögliches Verfahren vor der Wettbewerbskommission.

Die Anhörung der beiden Parteien vor der Weko, die für den 10. Dezember angesetzt war, sei damit hinfällig, teilte Twint mit. Im Juni 2017 reichte der Schweizer Anbieter der Bezahl-App Klage gegen den US-Konzern wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung ein.

NFC Streit geht weiter
Dass der Bezahlvorgang mit Twint unter Nutzern als eher umständlich gilt, liegt auch daran, dass Apple sich bisher weigerte die Schnittstelle für die Nahfunktechnik NFC (Near Field Communication) auf iPhones und der Apple Watch für Drittanbieter freizugeben. Die Freigabe der NFC-Schnittstelle auf den Geräten sei mit der Zusage von Apple aber nicht vom Tisch: «Es wäre wünschenswert, dass Apple diese Schnittstelle komplett für den Wettbewerb freigibt,» hielt Twint fest.

Die Weko dürfte dazu in absehbarer Zeit kein Urteil fällen und auf einen Entscheid der EU warten. Die EU-Kommission signalisiert aber wenig Handlungsbedarf und hat bislang keine Untersuchung gegen Apple eingeleitet, wie die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unlängst erklärte. Man habe beim Apple-Bezahldienst bisher nicht erkennen können, dass der kalifornische Konzern in diesem Bereich eine marktbeherrschende Stellung innehabe, sagte Vestager.

Twint selbst im Visier der Weko
Auf der anderen Seite ist auch im Visier der Kartellhüter: Hier sind seit November weiterreichende Untersuchungen gegen Twint noch nicht abgeschlossen, in die auch Schweizer Finanzinstitute involviert sind. Dazu wurden auch Hausdurchsuchungen durchgeführt.

Die Abklärungen sollen zeigen, ob die mit Twint zusammenarbeitenden Banken die Bezahlfunktionen Apple Pay und Samsung Pay boykottiert haben. Die Weko untersucht dazu die Rolle der Grossbanken UBS und Credit Suisse, der Postfinance sowie der Kreditkartenherausgeber Swisscard und Aduno. (awp/mc/ps)

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