EU-Staaten bestätigen sechsmonatige Börsenäquivalenz

EU-Staaten bestätigen sechsmonatige Börsenäquivalenz
Sitz der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange im Hard Turm Park Zürich-West. (Foto: SIX)

Brüssel – Die Äquivalenz für die Schweizer Börse SIX wird definitiv nur für sechs Monate verlängert. Die EU-Kommission hatte diese befristete Anerkennung bereits am Montag vorgeschlagen. Alle EU-Staaten hätten dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, hiess es am Donnerstag in einer schriftlichen Mitteilung der Brüsseler Behörde. Die Börsenäquivalenz gilt nun definitiv bis zum 30. Juni 2019.

Mit der Verlängerung der Äquivalenz wolle man der Schweiz die nötige Zeit geben, um die interne Konsultation zum institutionellen Rahmenabkommen durchzuführen, lässt sich EU-Kommissionsvize-Präsident Valdis Dombrovkis in der Mitteilung zitieren.

Rahmenabkommen in die Konsultation geschickt
Anders als von der EU erwartet, hatte der Bundesrat anfangs Dezember keine definitive Stellung zum ausgehandelten Rahmenabkommen bezogen, sondern dieses lediglich in die Konsultation geschickt. Bundesrat Ignazio Cassis sagte damals, das Ergebnis genüge nicht, um das Abkommen zu paraphieren. Die EU zeigte sich darob enttäuscht. Dombrovskis machte am Donnerstag deutlich: «Unser Ziel bleibt die schnelle Unterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens.»

Nach dem Entscheid der EU entschärfte das Finanzdepartement planmässig das Dispositiv des Bundesrats zum Schutz der Schweizer Börse. Es ermöglichte die Anerkennung von EU-Handelsplätzen. Damit können Schweizer Aktien weiterhin in der EU gehandelt werden. Das entspricht dem Status quo.

Im vergangenen Dezember hatte die EU die Börsenäquivalenz und das Rahmenabkommen politisch miteinander verknüpft. Brüssel vergab die Anerkennung der Gleichwertigkeit für die Schweizer Börse für ein Jahr befristet und machte deren Verlängerung an «genügend Fortschritte» beim Rahmenabkommen gekoppelt. (awp/mc/pg)

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