Riesiger Anlagebetrug: Ex-VR-Präsident der ASE verurteilt

Riesiger Anlagebetrug: Ex-VR-Präsident der ASE verurteilt
(Foto: FikMik - Fotolia.com)

Aarau – Im Berufungsprozess um den riesigen Anlagebetrug der ASE Investment hat das Aargauer Obergericht den ehemaligen Verwaltungspräsidenten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Beschuldigte wollte einen Freispruch.

Das Obergericht befand den 46-jährigen Schweizer am Freitag wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei für schuldig. Das Bezirksgericht Laufenburg hatte den Mann im Dezember 2016 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Die Verteidigung hatte für den Mann auch vor Obergericht einen Freispruch gefordert. Er sei «ahnungslos» gewesen und habe nichts vom Schneeballsystem der ASE und von geheimen Konten gewusst. Die Basler Kantonalbank (BKB), die Depotbank der ASE-Anlegergelder, habe tatenlos zugesehen.

Sieben statt neun Jahre für ehemaligen ASE-Geschäftsführer
Das Obergericht zeigte auch beim ehemaligen ASE-Geschäftsführer, der treibenden Kraft hinter dem Anlagebetrug, eine gewisse Milde. Es bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg nur teilweise. Das Obergericht verurteilte den 52-jährigen Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das Bezirksgericht hatte ihn zu neun Jahren verurteilt. Das Obergericht befand den Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfach qualfizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung für schuldig.

Privatkläger hatten in ihrer Berufung auch einen Schuldspruch wegen Geldwäscherei verlangt. Aus ihrer Sicht geht es darum, der BKB eine Mitschuld am Anlagebetrug nachzuweisen. Beide Urteile des Obergerichts sind noch nicht rechtskräftig.

Superrendite versprochen
Die ASE Investment mit Büroräumen in Frick AG war von 2006 bis 2012 eine externe Vermögensverwalterin. Sie bot ihren Kunden Devisengeschäfte in verschiedenen Finanzprodukten an.

Anleger wurden mit Renditeversprechen von bis zu 18 Prozent angelockt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte 2500 Geschädigte. Davon haben sich 639 als Privatkläger am Strafverfahren konstituiert.

Der grösste Teil der Deliktsumme von 170 Millionen Franken dürfte für die Anleger verloren sein. Das Kürzel ASE stand übrigens für «Anlage, Sicherheit, Ertrag». (awp/mc/pg)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert