Erdbebensicherheit des Axpo-AKW Beznau: Weiterzug ans Bundesgericht

Erdbebensicherheit des Axpo-AKW Beznau: Weiterzug ans Bundesgericht
Kernkraftwerk Beznau. (Foto: Axpo)

Döttingen AG – Das Bundesgericht muss sich mit dem Nachweis der Erdbebensicherheit des AKW Beznau AG befassen. Mehrere Anwohner des AKW ziehen ein für sie negativ ausgefallenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an die Lausanner Richter weiter.

Der Entscheid des Bundesverwaltungsgericht, wonach die Erdbebensicherheit belegt sein solle, missachte die übergeordneten Schutzinteressen der Bevölkerung. Das teilten die Organisationen Greenpeace, Schweizerische Energie-Stiftung und der Trinationale Atomschutzverband am Freitag mit.

Sie unterstützen 15 Privatpersonen im Rechtsstreit. Mit der Beschwerde soll erreicht werden, dass das Bundesgericht faktisch über den Weiterbetrieb des AKW Beznau entscheiden muss.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Januar die Beschwerde der Privatpersonen abgewiesen. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) erachte die Erdbebensicherheit des AKW Beznau in Döttingen AG zurecht als geben, entschied das Gericht.

Nachweis für Erdbebensicherheit
Die Atomaufsichtsbehörde Ensi hatte nach dem Unfall im AKW in Fukushima im Jahr 2011 von der Axpo als Betreiberin des AKW Beznau einen Nachweis für die Erdbebensicherheit gefordert.

Die Axpo musste dabei belegen, dass die Strahlenbelastung um das Werk bei einem Erdbeben, wie es sich nur alle 10’000 Jahre ereignet, den Grenzwert von maximal 100 Millisievert nicht überschreitet.

Den von der Axpo eingereichten Nachweis erachtete das Ensi im Juli 2012 als ausreichend und korrekt. Das Nuklearinspektorat sah deshalb keinen Grund, das Atomkraftwerk unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen.

Das Ensi erliess Anfang 2017 eine entsprechende Verfügung. Dagegen reichten 15 Privatpersonen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Gemäss den Beschwerdeführern geht es nicht darum, ob das AKW Beznau den historischen Richtlinien und der bisherigen Praxis des Ensi genüge, sondern dem heutigen Gesetz.

Aus der Sicht von Axpo sind die Schutzinteressen der Bevölkerung mit den bisher angewendeten Sicherheitslimiten jederzeit gewährleistet. Diese sorgten dafür, dass die Schweizer Kernkraftwerke selbst bei sehr schweren und seltenen Erdbeben nachgewiesenermassen keine Gefährdung darstellten, schreibt die Axpo in einer Stellungnahme. (awp/mc/ps)

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