Ausserbörslicher Handel ZKB: Volumen und Anzahl Abschlüsse gestiegen

Ausserbörslicher Handel ZKB: Volumen und Anzahl Abschlüsse gestiegen

Zürich – Der ausserbörsliche Handel der Zürcher Kantonalbank (ZKB) legte bei den Volumen und der Anzahl Abschlüsse im Vergleich zur Vorwoche etwas zu. Bei eher ruhigem Handelsverlauf schloss der eKMU-X Index mit einem Plus von 0,9% bei 1’298,06 Punkten.

Insgesamt wurden 1,2 Millionen Franken umgesetzt, was einer Steigerung von 71,7 Prozent entspricht. Die Anzahl der Abschlüsse stieg auf 78 von 60.

Volumenstärkster Titel war Espace Real Estate Holding. Die Aktien generierten in drei Transaktionen 138’139 Franken. Der Kurs sank derweil um 0,2 Prozent. Dahinter setzten die Inhaberaktien von Reishauer in einem Abschluss 130’200 Franken um. Der Titel rangierte mit einem Plus von 2,5 Prozent an zweiter Position der Gewinnerliste.

Die Aktien der Spar- und Leihkasse Bucheggberg erzielten in einer Transaktion 114’000 Franken. Mit 105’000 Franken in zwei Abschlüssen überschritten die Papiere von Repower als vierter und letzter Titel in der Berichtswoche die Umsatzmarke von 100’000 Franken.

Nach den Zahlen gesucht waren die Titel der acrevis Bank. Mit einem Kursplus von 5,4 Prozent führten sie die Gewinnerliste an. Das Finanzinstitut blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018 zurück. Der Geschäftserfolg aus operativer Tätigkeit stieg um 1,3 Prozent auf 24,3 Millionen Franken. Der Reingewinn verbesserte sich um 2 Prozent auf 19,3 Millionen Franken.

Hinter acrevis Bank und Reishauer Inhaber legten Kongress- und Kursaal Bern mit 1,7 Prozent am drittstärksten zu.

Auf der Gegenseite büssten die Schweizer-Zucker-Valoren mit -3,3 Prozent am meisten ein. Der Zusammenschluss der Rübenpflanzer in der Ost- und Westschweiz schient bei den Investoren auf leichte Skepsis zu stossen.

An der Nachrichtenfront legte auch die Ersparniskasse Affoltern im Emmental ihr Jahresresultate vor. Der Geschäftserfolg verbesserte sich um 27,1 Prozent auf 1,6 Millionen Franken. Unter dem Strich resultierte ein unveränderter Jahresgewinn von 716’000 Franken.

Unternehmensnachrichten

Bei der Berner Weiss + Appetito Gruppe kommt es zu einem Machtwechsel: Der bisherige Verwaltungsratspräsident Daniel Kramer und die bisherige CEO Andrea Wucher gehen von Bord. Als Grund wurde genannt, dass die bisherigen Eigentümer der Mehrheitsanteile mehr mitgestalten und mitreden wollen. Im Verwaltungsrat sollen neu alle Mehrheitseigentümer vertreten sein. Als neuer Verwaltungsratspräsident wird der Generalversammlung vom 24. Mai der bisherige «Vize», Thomas Baumgartner, vorgeschlagen.

Im Verwaltungsrat sollen neu alle Mehrheitseigentümer vertreten sein, wie das Unternehmen am Freitag mitteilte. Die Mehrheit des Eigentums der Gruppe liegt bei Führungskräften und Mitarbeitenden.

Zur Wiederwahl stellen sich neben Baumgartner Karin Aebischer, Kurt Bill, Walter Daumann und Adrian Degenmann. Neu Einsitz nehmen sollen Beat Ellenberger, Thomas Neuschwander und Oliver Schüttel.

Nicht einverstanden
Zu dieser neuen Zusammensetzung des Verwaltungsrates hat der bisherige Verwaltungsrat Daniel Kramer «eine unterschiedliche Auffassung», wie die Holding am Freitag mitteilte. Demzufolge verzichte Kramer auf die Weiterführung des Präsidiums und stehe nicht für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Unabhängig von Kramer, aber «aus dem selben Grund», verlässt auch CEO Andrea Wucher per Ende Mai die Firmengruppe, wie aus der Mitteilung des Unternehmens weiter hervorgeht.

Weiss + Appetito ist im Bau- und Baudienstleistungsbereich tätig. Die Angebotspalette reicht von Bausanierungen über Rohrleitungsbau bis hinzu Telekommunikation. Die Holding beschäftigt rund 500 Mitarbeitende.

Nach einer Umsatzbaisse in den Jahren 2015/16 konnte Weiss + Appetito den Umsatz 2017 wieder auf 136,9 Millionen Franken steigern. Der Cashflow sank von 4,4 Millionen auf 3,6 Millionen Franken. Im erste Halbjahr 2018 konnte die Gruppe den Umsatz um rund 1,9 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr steigern. Das erste Halbjahr lag ertragsmässig etwas unter dem Vorjahr. (Quelle: awp)

Die Acrevis Bank blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018 zurück. Der Geschäftserfolg aus operativer Tätigkeit konnte um 1,3 Prozent auf 24,3 Millionen Franken gesteigert werden.

Der Reingewinn verbesserte sich um 2 Prozent auf 19,3 Millionen Franken, wie es im Geschäftsbericht der Bank hiess. Die Dividende soll unverändert 34 Franken betragen.

Die Ausleihungen steigerten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 3,6 Milliarden Franken (+1,8%). Die wichtigste Refinanzierungsquelle, die Kundengelder erhöhten sich um 0,9 Prozent auf 3,4 Milliarden Franken.

Der eingeschlagene Pfad in Richtung Digitalisierung solle auch im kommenden Jahr fortgeführt werden, hiess es. (Quelle: awp)

Die Ersparniskasse Affoltern im Emmental (EKA) blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018 zurück. Sowohl die Bilanzsumme als auch der Geschäftserfolg konnten gesteigert werden. Schlussendlich resultierte ein unveränderter Jahresgewinn von 716’000 Franken, wie es im Geschäftsbericht des Kreditinstitutes heisst.

Die Bilanzsumme erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2,9 Prozent auf 274,3 Millionen Franken. Der Geschäftserfolg verbesserte sich gar um 27,1 Prozent auf 1,6 Millionen Franken. Insgesamt lägen die Resultate über den eigenen Erwartungen, heisst es von Seiten der Bank. Die Aussichten für das laufende Jahr 2019 seien dagegen nicht mehr so positiv. Das Wachstum sollte sich verlangsamen, allerdings auf der positiven Seite bleiben.

Am 1. Januar wurde Irene Jordi-Lüdi in die Geschäftsleitung befördert. Seit Dezember 2018 ist zudem Marc Lanz als Prokurist, Mitglied des Kaders und Leiter Kundenbetreuung für die EKA tätig. Die Generalversammlung findet am 30. März in der Turnhalle Affoltern i.E statt. (Quelle: awp)

Die Schilthornbahn hat auf Birg ohne Baubewilligung ein Personenförderband gebaut. Gegen das nachträgliche Baubewilligungsgesuch sind Einsprachen aus Natur- und Landschaftsschutzkreisen eingegangen.

Das fast hundert Meter lange Förderband befindet sich in einem Plexiglastunnel und soll die Besucher des sogenannten «Thrill Walk» zum Ausgangspunkt zurückbringen. Der «Thrill Walk» ist ein Abenteuer- und Aussichtssteg entlang einer Felswand.

Die Schilthornbahn betrachtete den Bau des Förderbands als Fertigstellung des «Thrill Walks» und nicht als Erweiterung der Anlage, wie der «Berner Oberländer» vergangene Woche aus den Gesuchsakten zitierte.

Der «Thrill Walk» ist als Rundgang bewilligt. Doch der Rückweg über Wanderwege überfordert manche Besucher, namentlich im Winter, wenn sie mit Skischuhen unterwegs sind. Viele benutzten für den Rückweg deshalb ebenfalls den engen Steg, was zu Staus führt.

Falsch konzipiert
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz betont in einer Mitteilung vom Dienstag, dass Planungsfehler «bei dem derzeit boomenden Bau von Erlebniseinrichtungen» nicht einfach «nachträglich zu baulichen Belastungen führen» dürften.

Das Förderband sei seinerzeit beim Bau des Stegs nicht vorgesehen gewesen. Dass die Schilthornbahn nun nachträglich ein solch «massives Förderband» baue, sei «nichts anderes als ein Beleg für einen Konzeptfehler», schreibt die Organisation in ihrer Mitteilung.

Die im Sommer unnütze Baute wirke landschaftlich «wie ein Schlag ins Gesicht». Weiter macht die Stiftung geltend, der Steg sei als touristische Anlage im Hochgebirge «nicht für Turnschuhtouristen» ganzjährig gedacht. Jeder Benutzer des Stegs könne sich über die Anforderungen der Wanderwege zurück zum Ausgangspunkt informieren.

Ein Anspruch auf eine mechanische Rückweghilfe könne keinesfalls bestehen, denn sonst müsste man an zahlreichen Wanderwegen auch Förderbänder für überforderte Touristen anbringen.

Einverstanden erklären könnten sich die Landschaftsschützer allenfalls mit einer redimensionierte Anlage im Winter, die als Fahrnisbaute im Frühjahr wieder entfernt würde. Dies aber nur, wenn eine solche Installation «wider Erwarten» aus Sicherheitsgründen nötig sein sollte.

Illegale Bauten, auch wenn sie zum Teil nachträglich bewilligt würden, schafften vollendete Tatsachen, ohne dass eine Interessenabwägung stattgefunden habe und zum Teil auch ohne das ökologische Ersatzmassnahmen verfügt worden wären, schreibt Pro Natura Bern in einer Abhandlung über illegale Bauten.

Gerade im Berner Oberland und im Jura seien solch widerrechtlich erstellte Bauten nicht eine seltene Ausnahme, sondern weit verbreitet. Bestehe ein Bau einmal, sei die Bereitschaft der Behörden gross, ihn auch zu bewilligen, kritisieren die Naturschützer.

Die Gemeinde Lauterbrunnen muss über das nachträgliche Baugesuch für das Personenförderband auf Birg befinden. Birg ist die letzte Zwischenstation der Schilthornbahn vor dem Gipfel. (Quelle: awp)

Die «Neue Zürcher Zeitung» ist wegen eines Artikels auf dem Branchenportal Kleinreport bis vor das Zürcher Obergericht gezogen – und erhielt Recht. Der Kleinreport muss eine Gegendarstellung schalten. Beim strittigen Artikel ging es um die Kündigung einer Feuilleton-Redaktorin, die sich mit der Ehefrau des Chefredaktors verkracht haben soll.

Im September 2018 hatte die Branchenplattform Kleinreport berichtet, dass eine Feuilleton-Redaktorin die «NZZ» verlasse – allerdings mit Nebengeräuschen. Im Text stand unter anderem, dass sich die Redaktorin mit der Ehefrau von Chefredaktor Eric Gujer angelegt habe. Seine Frau arbeitet ebenfalls bei der «NZZ».

Dem Feuilleton-Ressortleiter René Scheu sei nichts anderes übriggeblieben, als «die Reissleine zu ziehen», schrieb der Kleinreport und insinuierte so, dass Scheu auf die Kündigung der Mitarbeiterin hingewirkt habe. Zudem habe die Redaktorin den «Rückhalt der Ressortleitung» vermisst, schrieb der Kleinreport.

«Aus freien Stücken gegangen»
Die «NZZ» wollte diesen Artikel nicht so hinnehmen. Sie kritisierte, dass von fehlendem Rückhalt und Streit mit der Ehefrau des Chefs keine Rede sein könne. Der Ressortleiter habe auch nicht «die Reissleine gezogen» oder sonst wie auf die Kündigung der Mitarbeiterin hingewirkt. Richtig sei vielmehr, dass die Mitarbeiterin aus freien Stücken gegangen sei.

Die «NZZ» klagte und verlangte vor dem Bezirksgericht eine Gegendarstellung. Das Gericht hiess den Antrag im Oktober 2018 gut und wies den Kleinreport an, die Gegendarstellung zu publizieren. Die Branchenplattform beharrte jedoch auf ihrer Darstellung und zog den Fall ans Obergericht.

Betrieb in «äusserst ungünstigem Licht»
Das Gericht ist jedoch auf der Seite der «NZZ», wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Die Unterstellung, ein Ressortleiter habe «die Reissleine gezogen», also auf die Kündigung einer Mitarbeiterin hingewirkt, wiege schwer. «Das stellt den Betrieb der NZZ in ein äusserst ungünstiges Licht.»

Ob Gujer beschämend kleinlich auf persönliche Kränkungen oder auf Kränkungen seines nächsten Umfeldes reagiere, sei in diesem Verfahren nicht zu entscheiden. Die Unterstellung, dass dem so sei, ist gemäss Obergericht aber verletzend für die «NZZ».

Der Kleinreport wird somit verpflichtet, die Gegendarstellung aufzuschalten und diese mit dem Ausgangsartikel zu verlinken. Das Branchenportal muss zudem die Kosten des Verfahrens zahlen. Das Urteil des Obergerichts ist rechtskräftig.

Der Kleinreport hält an seiner Darstellung fest, wie Chefredaktorin und Verlegerin Ursula Klein Keystone-SDA mitteilte. Das Portal habe bereits Ende Oktober die Gegendarstellung des Bezirksgerichts Zürich publiziert. Darin hiess es unter anderem, dass sich die Feuilleton-Redaktorin aus freien Stücken entschieden habe, die Verantwortung für ihr Dossier abzugeben. Da die Redaktorin zudem am Landgericht Hamburg eine laufende einstweilige Verfügung erwirkt habe, sei der Kleinreport mit sich widersprechenden Forderungen der involvierten «NZZ»-Kader konfrontiert. (Quelle: awp)

Ausblick
Mit dem Ende der Ferien dürften die Marktaktivitäten in der nun angelaufenen Handelswoche wieder zunehmen. (ZKB/mc/ps)


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