Strengere Regeln für grenzüberschreitenden Onlinehandel

Strengere Regeln für grenzüberschreitenden Onlinehandel
E-Commerce (Bildrechte: Flickr Online shopping Robbert Noordzij CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten)

Bern – Die Regeln für den grenzüberschreitenden Onlinehandel werden verschärft: Der Bundesrat muss Massnahmen treffen, um ausländische Onlinemarktplätze und Dienstleistungsplattformen bei Lieferungen oder Dienstleistungen in der Schweiz der Mehrwertsteuer zu unterstellen.

Ziel ist es, Ausfälle bei der Mehrwertsteuer zu vermeiden. Der Nationalrat nahm am Mittwoch stillschweigend eine entsprechende Motion aus dem Ständerat an.

Auch Vermittler sollen der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt werden
Neu müssen Versandhändler zwar ab einem Umsatz von 100’000 Franken in der Schweiz Mehrwertsteuer bezahlen. Ungelöst ist aber bislang das Problem, dass ausländische Onlinemarktplätze und Dienstleistungsplattformen aus steuerrechtlicher Sicht nicht als Verkäufer, sondern als Vermittler gelten. Sie sollen nun auch der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt werden.

Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, den Vorstoss anzunehmen. Es sei sinnvoll, die bestehenden Lücken zu schliessen, hatte Finanzminister Ueli Maurer im Ständerat erklärt. Auch die kleine Kammer hatte die Motion ohne Gegenstimme gutgeheissen. (awp/mc/ps)

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