Bern – Der Bundesrat lehnt die Mietpreis-Initiative ab und will dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag unterbreiten. Dessen Stossrichtung löst bei den Initiantinnen und Initianten Empörung aus. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Was fordert die Initiative?
Die Mietpreis-Initiative will, dass Mieten automatisch und regelmässig überprüft werden. Eine Miete muss gesenkt werden, wenn sie missbräuchlich hoch ist. Getragen wird die Initiative von einer Allianz aus Parteien, darunter die SP, Gewerkschaften und weiteren Organisationen. Über 140’000 Menschen haben die am 23. Juni eingereichte Initiative unterschrieben.
Wie argumentieren die Initiantinnen und Initianten?
Weil die Zinsen lange gesunken seien, hätten auch die Mieten sinken müssen, argumentiert der Mieterverband. Passiert sei aber das Gegenteil. Ein zentraler Grund dafür seien missbräuchlich hohe Mieten, die kaum kontrolliert würden – obwohl solche Mieten gesetzlich verboten seien.
Dabei sei gerade die Schweiz mit sechzig Prozent der Haushalte in Mietwohnungen ein Land der Mieterinnen und Mieter. Im Durchschnitt bezahlen Mieterinnen und Mieter in der Schweiz laut dem Initiativkomitee rund 360 Franken pro Monat zu viel. So flössen jedes Jahr rund zehn Milliarden Franken von den Mietenden zu den Vermietenden.
Das belaste die Haushalte massiv: Fast vierzig Prozent der Mietenden gäben mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aus. Damit seien die Mieten für viele Menschen zur grössten finanziellen Belastung geworden – wenn nicht sogar zum Armutsrisiko.
Was sagt der Bundesrat zur Initiative?
Der Bundesrat lehnt die Mietpreis-Initiative ab und begründet den Entscheid im Communiqué in zwei Sätzen. Die Umsetzung der Initiative würde den Aufbau einer sehr aufwendigen Mietzinskontrolle bedeuten. Zudem befürchtet der Bundesrat, dass die Initiative einen Rückgang der Investitionen in den Wohnungsbau zur Folge hätte, ohne zu einem wirksamen Missbrauchsschutz zu führen.
Was will der Bundesrat stattdessen?
Er anerkennt, dass die derzeit geltenden Regeln zu missbräuchlichen Mietzinsen komplex und zuweilen undurchsichtig seien. Mit einem indirekten Gegenvorschlag will er deshalb im Gesetz klare und transparente Regeln zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen festlegen. Mit seinem Vorschlag erübrige sich eine automatische und regelmässige Mietzinskontrolle, wie sie die Volksinitiative fordert, schreibt der Bundesrat.
Die aus dem Gegenvorschlag im Gesetz festgelegten Regeln würden künftig den Mietenden und Vermietenden ermöglichen, rascher und einfacher festzustellen, ob ein Mietzins missbräuchlich sei. Dafür sehe der Bundesrat im Wesentlichen eine statistische Vergleichsmiete für die Festlegung des Anfangsmietzinses und eine Indexierung im laufenden Mietverhältnis vor.
Damit will der Bundesrat den Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen wirksamer gestalten und gleichzeitig, dank Rechtssicherheit, gute Rahmenbedingungen für Investitionen in den Mietwohnungsbau sichern. Eine automatische und regelmässige Mietzinskontrolle durch die Behörden wäre damit unnötig.
Wie fallen die Reaktionen aus?
Der Mieterinnen- und Mieterverband (MVS) ist empört. Die Massnahmen des Bundesrates würden die Mieten weiter in die Höhe treiben, indem gesetzliche Renditebegrenzungen aufgehoben, Marktmieten erleichtert und die Mieten stärker an die Teuerung angebunden seien. «140’000 Menschen haben Schutz vor missbräuchlichen Mieten verlangt. Der Bundesrat antwortet, indem er diesen Schutz abschafft. Das ist ein Skandal», liess sich MVS-Präsident Carlo Sommaruga zitieren.
Der Verband Casafair sieht das gleich und kritisiert den Gegenvorschlag, der «das Problem der schneller drehenden Mietpreisspirale» verschärfe. Gerade in Regionen mit Wohnungsknappheit führe eine Festlegung der Mietzinsen nach Angebot und Nachfrage direkt zu missbräuchlichen Mietzinserhöhungen, schrieb der Verband. Casafair fordert ein transparentes und überprüfbares System, das die Mietzinsfestlegung allein an der Nettorendite ausrichtet, wie es das geltende Recht vorsieht.
Die SP nennt den Gegenvorschlag einen «Gegenteils-Vorschlag». Er sei ein Geschenk an die Immobilienbesitzerinnen und -besitzer. Diese könnten gesetzlich legitimiert auf Kosten der Mietenden immer höhere Renditen abschöpfen. «Weil die Mieten bereits heute überhöht sind, würden sie zum Massstab für noch höhere Mieten», schrieb die Partei zur statistischen Vergleichsmiete aus dem Vorschlag des Bundesrates.
Wie geht es weiter?
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) damit beauftragt, einen konkreten Gesetzesvorschlag zu erarbeiten. Dazu wird im ersten Halbjahr 2027 eine Vernehmlassung durchgeführt. Bis Ende 2027 soll die Botschaft ins Parlament verabschiedet werden.
Was hat der Bundesrat noch entschieden?
Die Landesregierung hat sich mit einem weiteren Dossier zum Mietrecht befasst. In diesem geht es um die Berechnung der Nettorendite zur Festlegung der Miethöhe für Wohn- und Gewerbeimmobilien, wenn der Referenzzinssatz über zwei Prozent liegt.
Diese Revision wird in einer Motion von Stefan Engler (Mitte/GR) gefordert, die durch ein Urteil des Bundesgerichts begründet ist. Nach Anhörung der betroffenen Kreise hat der Bundesrat das WBF beauftragt, die geänderte Verordnung bis April 2027 vorzulegen. Der Bundesrat schafft damit Rechtssicherheit für den Fall eines künftigen Anstiegs des Referenzzinssatzes. (awp/mc/pg)
