Eine umfassende Solidarhaftung ist KMU-feindlich

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.

Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv bedauert den Entscheid des Ständerates, eine Kettenhaftung für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe einzuführen, bei welcher der Erstunternehmer solidarisch für die gesamte Subunternehmerkette haftet. Eine solche Massnahme würde einen erheblichen administrativen Mehraufwand nach sich ziehen.

Der Ständerat folgt dem Bundesrat und spricht sich für eine Kettenhaftung für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe aus. Diese Lösung sieht vor, dass der Erstunternehmer solidarisch für die gesamte Subunternehmerkette haftet und sich von dieser Haftung nur befreien kann, wenn er vor der Auftragsvergabe die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer überprüft hat. Der sgv lehnt eine solche Solidarhaftung strikte ab. Dies würde nämlich bedeuten, dass der Erstunternehmer die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei jeder zusätzlichen Weitervergabe erneut überprüfen müsste, um seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen.

Damit verbunden wäre ein unverhältnismässiger administrativer Aufwand, der nicht zumutbar ist. Eine solche Massnahme wäre ein massiver Eingriff in die Vertragsfreiheit. Zudem dürfte sich die Solidarhaftung in der Praxis als KMU-feindlich erweisen, weil grosse Firmen aufgrund des Haftungsrisikos vermehrt Unteraufträge selber ausführen würden. Die KMU kämen als Subunternehmer entsprechend weniger zum Zuge. Der sgv unterstützt die vernünftige Variante der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates, bei welcher der Erstunternehmer für die Missachtung der Schweizer Arbeits- und Lohnbedingungen durch seinen direkten Subunternehmer haftbar ist, sofern er diesen nicht mit einem schriftlichen Vertrag zu deren Einhaltung verpflichtet hat. (sgv/mc)

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