Geldwäschereigesetz vom Tisch: sgv erfreut

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes: «Auch der Ständerat ist nicht auf die abermalige Änderung des Geldwäschereigesetzes GwG eingetreten. Nachdem der Nationalrat in der Herbstsession nicht eingetreten ist, ist die erneute Revision des GwG definitiv vom Tisch.

Mit ihrem nicht-Eintreten zeigen die Räte eine klare Linie: Der automatische Informationsaustausch AIA darf nur mit jenen Staaten gepflegt werden, die sich zu Mindeststandards bekennen. Der Änderungsvorschlag des Bundesrates wollte ein AIA unilateral und freiwillig mit allen Staaten einführen. Das wäre absurd. Deshalb ist der Schweizerische Gewerbeverband sgv über das definitive nicht-Eintreten erfreut.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen wären Swiss Finish pur. Weder die OECD-Staaten noch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes («Global Forum») verlangen eine solche unilaterale und freiwillige Zurverfügungstellung von Informationen. Im Gegenteil: Sie wollen den Austausch an einen Standard festmachen. Die Schweiz hätte mit dieser überschiessenden Regelung einen Sonderweg einschlagen und sich unnötigerweise einen Wettbewerbs- und Standortnachteil verschafft.

Die Anpassungen am Geldwäschereigesetz sind auch noch unnötig. Es wurden bereits zahlreiche Massnahmen getroffen, um den Schweizer Finanzplatz unter den Spitzenreitern in Sachen Integrität und Steuerkonformität weltweit zu positionieren. Der sgv bekennt sich zum integren Finanzplatz Schweiz. Regulatorische Alleingänge und Swiss Finish lehnt der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft aber entschieden ab.» (sgv/mc)

Schweizerischer Gewerbeverband

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