Hauseigentümer fordern betreffend Eigenmietwert eine faire Lösung

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(Foto: Eisenhans - Fotolia)

Zürich – Der Eigenmietwert soll abgeschafft werden. Die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerats hat dazu Anfang des Jahres einen neuen Anlauf genommen. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) hat nun seine Position klar gemacht: Es sollen keine neuen Privilegien geschaffen, aber bestehende Ungerechtigkeiten beendet werden.

Der HEV biete Hand für eine faire Lösung. Nun sei das Parlament gefordert, schreibt der HEV in einer Mitteilung vom Freitag. Eigentümer, die ihr eigenes Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, müssen mit dem Eigenmietwert ein theoretisches Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und Unterhaltskosten abgezogen werden. Zum Umbau des Systems gab es bereits mehrere Anläufe.

Die von der WAK beschlossene Initiative für einen Systemwechsel müsse zu einer befriedigenden Änderung führen, schreibt der HEV. Vier Eckwerte sind für dessen Vorstand besonders wichtig.

Schuldenabbau fördern
Die Besteuerung eines Eigenmietwerts bei selbstbewohntem Wohneigentum am Hauptwohnsitz müsse abgeschafft werden. Im Gegenzug falle der Schuldzinsenabzug in Bezug auf dieses Wohnobjekt weg. Dies fördere den volkswirtschaftlich erwünschten Schuldenabbau, heisst es in der Mitteilung.

Der HEV erhebe keine Forderungen für Abzüge betreffend Unterhalt, Energiesparen und Denkmalschutz bei selbstbewohntem Wohneigentum. Denkbar sei allenfalls, den Kantonen die Ermächtigung zum Festlegen eines solchen Abzugs im Steuerrecht zu erteilen.

Der Systemwechsel soll auf das Wohneigentum am Hauptwohnsitz beschränkt bleiben. Der private Schuldzinsabzug in Zusammenhang mit weiterhin steuerbaren Vermögenserträgen müsse erhalten bleiben, schreibt der HEV. Dies betrifft etwa Erträge aus Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen.

Ausserdem müsse der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung erfüllt werden. Der Wohneigentumserwerb dürfe für Junge nicht zum illusorischen Wunschtraum werden. Die Wohneigentumsförderung könne beispielsweise mit einem Ersterwerberabzug gelöst werden, schreibt der HEV. (awp/mc/ps)

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