Hypothekarischer Referenzzinssatz bleibt bei 1,75%

Miete

(Foto: eccolo - Fotolia.com)

Grenchen – Der hypothekarische Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen betrug Ende Dezember 2016 1,75 Prozent. Er verblieb damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz, wie das Bundesamt für Wohnungswesen BWO in einer Mitteilung schreibt.

Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. Dezember 2016 ermittelt wurde, ist zwar gegenüber dem Vorquartal von 1,67 Prozent auf 1,64 Prozent gesunken. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt aber kaufmännisch gerundet weiterhin 1,75 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz 1,63 Prozent unter- oder 1,87 Prozent überschreitet.

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,75 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt, wie das BWO festhält. (mc/pg)

Hypothekarischer Referenzzinssatz

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