In St. Gallen und Basel-Land zahlen langjährige Immobilienbesitzer die höchsten Steuern

(Bild: © Eisenhans / AdobeStock)

Zürich – Beim Verkauf eines Grundstückes oder einer Immobilie fällt auf einen Gewinn eine Steuer an. Eine Analyse von comparis.ch zeigt: Die Unterschiede zwischen den Gemeinden und je nach Haltedauer sind immens: In Frauenfeld muss ein Verkäufer nach 5 Jahren Haltedauer mit einer Gewinnsteuer von 40 Prozent rechnen. Nach 25 Jahren greift St. Gallen mit immer noch 26,5 Prozent am kräftigsten zu. Gar keine Steuer fällt dagegen in Genf an. «Hohe Grundstückgewinnsteuern bei langjährigen Eigenheimbesitzern haben den Beigeschmack von Diskriminierung. Wer an der Börse Aktien mit Gewinn verkauft, zahlt schliesslich auch keine Gewinnsteuer», sagt Comparis-Gebührenexperte Leo Hug.

Wieviel Steuern bezahlt ein Schweizer, wenn er nach 25 Jahren sein Eigenheim verkauft? Der Online-Vergleichsdienst Comparis hat die Grundstückgewinnsteuer der Kantonshauptorte verglichen. Die Unterschiede sind beträchtlich und schwanken je nach Gemeinde und Haltedauer zwischen 0 Prozent und 40 Prozent.

Bis zu 40 Prozent Steuern in Frauenfeld nach 5 Jahren
Kurzfristige Immobiliengewinne durch Privatpersonen werden in der Schweiz meist durch happige Steuern abgestraft. Bei einem Immobilienverkauf in Frauenfeld nach fünf Jahren mit einem Gewinn von 300’000 Franken greift der Kanton Thurgau mit einem Satz von 40 Prozent zu und ist damit der Spitzenreiter.

Mit 35 Prozent zählt Schwyz für einmal nicht zu den steuergünstigsten Kantonen, sondern zu den Hochsteuergebieten. Keinen Unterschied gibt es zwischen Zürich und Appenzell Innerrhoden. Ihre Gesetze für die Grundstückimmobiliensteuer sind deckungsgleich.

Gar keine Steuerstrafe verhängt demgegenüber der Kanton Zug: Unabhängig von der Besitzdauer einer Immobilie gilt in der Stadt Zug ein Satz von 10 Prozent auf den Verkaufsgewinn. Das ist derselbe Satz wie für eine Jahrzehnte lange Haltedauer.

Bei langer Haltedauer ist der Steuersatz in St. Gallen am höchsten
Auch bei einer langen Haltedauer gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen. In der Comparis-Berechnung wurde angenommen, dass die Immobilie inklusive Investitionen und Gebühren 700’000 Franken gekostet hat und ein Verkaufspreis von 1’000’000 Franken erzielt wurde. Der Nettogewinn von 300’000 Franken entspricht über 25 Jahre einer jährlichen Rendite von gut 1,4 Prozent. Die Preise für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen im mittleren Segment stiegen in dieser Zeit schweizweit jährlich um rund 2,5 Prozent.

Am stärksten greifen unter diesen Bedingungen die Kantone St. Gallen und Basellandschaft auf diese Gewinne zu. Sie erheben eine Grundstückgewinnsteuer von 26,4 bzw. 25 Prozent. Gegen ein Fünftel (19,5%) schöpft der Kanton Graubünden ab. Nicht viel grosszügiger verhalten sich die Behörden von Appenzell Ausserrhoden (18,8%), Zürich (18,2%) und Appenzell Innerrhoden (18,2%).

In Genf fällt nach 20 Jahren gar keine Steuer mehr an
Es gibt aber auch Kantone, die gegenüber langjährigen Eigenheimbesitzern grosszügig sind: In Sarnen, Glarus und im Wallis liegt der Satz unter 5 Prozent und in Genf fällt nach 20 Jahren gar keine Grundstücksgewinnsteuer mehr an.

«Im kurzfristigen Bereich kann ich den Kampf gegen Immobilienspekulation mit hohen Gewinnsteuern nachvollziehen», sagt Comparis-Gebührenexperte Leo Hug. Wer sich aber nach mehreren Jahrzehnten vom Eigenheim trennt, steht in der Regel nicht mehr im Erwerbsleben und müsse unter Umständen mit dem Geld aus dem Hausverkauf seine Zeit als Rentner mitfinanzieren. «Hohe Grundstückgewinnsteuern bei langjährigen Eigenheimbesitzern haben den Beigeschmack von Diskriminierung. Wer an der Börse Aktien mit Gewinn verkauft, zahlt schliesslich auch keine Gewinnsteuer», so Hug.

Föderalistische Vielfalt
Die Kantone legen den anwendbaren Steuersatz fest. Manchmal fliessen die Erträge in die Schatulle der Kantone, meist teilen sich Kantone und Gemeinden die Steuer. In den Kantonen Zürich und Zug geht das ganze Geld an die Gemeinden. An den meisten Orten steigt der Steuersatz mit der Höhe des Gewinns. Einige Kantone haben für Immobilien, die nicht selbst genutzt wurden einen höheren Steuersatz. Im Kanton Waadt hingegen zählt jedes Jahr doppelt, in dem die Immobilie durch den Besitzer bewohnt war. Fast überall gilt der Grundsatz: je länger die Immobilie gehalten wurde, desto tiefer der Steuersatz. «Die Grundstückgewinnsteuer ist ein Paradebeispiel föderalistischer Vielfalt», konstatiert Hug. (comparis.ch/mc/ps)

Methodik
Comparis stützt sich, sofern vorhanden, auf die von den Kantonen bereitgestellten Steuerrechner für Gewinne auf Immobilien durch Private. In den übrigen Fällen wurden die Steuern direkt aufgrund der jeweiligen kantonalen Steuergesetze berechnet.
Berechnung der Steigerung der Immobilienpreise:
https://www.wuestpartner.com/online_services_classic/transaktionspreisindex/index.phtml

Gebühren und Sondersteuern auf comparis.ch
Was erwartet In- und Ausländer in der Schweiz an staatlichen Gebühren, Sondersteuern und Gebühren von staatsnahen Unternehmen? Das finden User auch auf der Gebührenübersicht von comparis.ch. Infos gibt es hier über Parkplatzgebühren, Schwarzfahrergebühren, Hundesteuern etc. Erfahren Sie, wie Sie sich gegen zu hohe Gebühren wehren können.
https://www.comparis.ch/steuern/gebuehren/default

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