St. Gallen – Zum Jahreswechsel 2026 sind zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, von Transparenzvorgaben für Unternehmen über neue Fristen bei Baumängeln bis hin zu Anpassungen beim Mehrwertsteuer-Saldosteuersatz. Eigentümer selbst bewohnter Immobilien sollten die Abschaffung des Eigenmietwerts beachten, und der automatische Informationsaustausch (AIA) wird auf Kryptowährungen ausgeweitet.
Das neue Transparenzgesetz enthält Strafbestimmungen für Verstösse gegen die Melde- und Aktualisierungspflichten. Wer wirtschaftlich Berechtigte nicht, verspätet oder unvollständig meldet, riskiert eine Busse von bis zu 500’000 Franken. Es ist daher nicht nur aus Compliance-, sondern auch aus Haftungsgründen von zentraler Bedeutung, die neuen Pflichten sorgfältig einzuhalten. Das Transparenzgesetz zu wirtschaftlich berechtigten Personen beinhaltet:
- die Einführung eines zentralen Transparenzregisters für wirtschaftlich Berechtigte
- eine Eintragungspflicht unter anderem für Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften und wirtschaftlich tätige Vereine
- die Pflicht, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten laufend zu aktualisieren
- die Ausdehnung der geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten auf bestimmte Beratungs- und Treuhanddienstleistungen
Das Register ist nicht öffentlich zugänglich, sondern ausschliesslich für Strafverfolgungs-, Steuer- und Aufsichtsbehörden bestimmt.
Baumängel
Im Zusammenhang mit Baumängeln finden sich folgende Neuerungen im Obligationenrecht:
- Rügefrist: neu 60 Tage ab Abnahme oder Entdeckung des Mangels (zuvor keine gesetzliche Frist, nur «unverzüglich»)
- Nachbesserungsrecht: Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung kann nicht mehr vertraglich ausgeschlossen werden
- Anwendungsbereich: gilt auch für Grundstückkäufe mit noch zu errichtenden Bauten oder bei Bauten, die weniger als zwei Jahre vor dem Verkauf erstellt wurden
- Verjährung: einheitliche Frist von fünf Jahren für Mängelansprüche, nicht zuungunsten des Käufers oder Bestellers abänderbar
Eigenmietwertabschaffung: Inkrafttreten und Steuerplanung
Am 28. September 2025 hat das Volk der Abschaffung mit 57.7 Prozent zugestimmt. Diese wird voraussichtlich per 1. Januar 2028 in Kraft treten.
- Übergangszeit – Steuerplanung (bis zum Inkrafttreten der Abschaffung)
- Überprüfung der Hypothekarstrategie
Solange der Schuldzinsenabzug noch existiert, lohnt es sich, eher etwas höhere Hypotheken zu halten.
Nach der Abschaffung (wenn Abzug wegfällt) wird eine tiefere Verschuldung attraktiver, dann lohnen sich Amortisationen.
Renovationen/Unterhalt clever timen
- Grössere Renovationen besser vor dem Inkrafttreten der Reform (bis 31. Dezember 2027) durchführen, um die steuerlichen Vorteile noch mitzunehmen.
- Nehmen Sie frühzeitig mit den Handwerkern Kontakt auf, die Reform könnte eine grosse Nachfrage nach Renovationen mit sich ziehen.
MWST: Abrechnung nach der Saldosteuersatzmethode
Rund ein Drittel der steuerpflichtigen Personen rechnet mit dem Saldosteuersatz ab. In der Kundeninformation OBT Gruppe geht die Redaktorin auf Vor- und Nachteile der Saldosteuersatzmethode ein (Abrechnung nach der Saldosteuersatz-Methode). Damit bieten wir Ihnen eine Entscheidungsgrundlage, ob diese Methode für Sie sinnvoll ist oder ob Ihr Unternehmen mit der effektiven Abrechnungsmethode besser bedient ist.
Krypto und automatischer Informationsaustausch
Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung der Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs (AIA) über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten verabschiedet. Das Inkrafttreten ist für 2026 geplant, ein erster Datenaustausch soll 2027 stattfinden.
Das kommt auf Sie zu
Aufgrund des Grundsatzes des steuerfreien Kapitalgewinnes ist der Verkauf von Kryptowerten aus dem Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei. Wie üblich in der Schweiz gibt es selbstverständlich Ausnahmen, beispielsweise bei gewerbsmässigem Handel, bei dem der Ertrag aus Kryptowerten der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsabgaben unterliegt. Selbstverständlich sind die Vermögenswerte in der jährlichen Steuererklärung als Vermögen zu deklarieren.
Die Steuerbehörden werden vermehrt ein Auge darauf haben, inwieweit die Kryptowerte in der Steuererklärung bis anhin deklariert worden sind. Sie werden mit der Einführung des CARF (Crypto-Asset Reporting Framework) im Jahr 2027 Informationen über relevante Kryptowerte erhalten, die von in der Schweiz steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen gehalten werden.
Empfehlung
Die Steuerpflichtigen sollten deshalb sicherstellen, dass sie die relevanten Kryptowerte und die Erträge daraus vollständig und zum korrekten Wert deklariert haben. Falls dies in den Vorjahren nicht bereits der Fall war, könnte diese Problematik bis zum ersten Datenaustausch für bereits definitiv veranlagte Steuerperioden mittels strafloser Selbstanzeige ohne Strafen gelöst werden, sofern es sich um die erste Selbstanzeige handelt.
→ Es ist zu prüfen, inwieweit die bisherigen Kryptowerte in der Steuererklärung deklariert wurden. Allenfalls wäre hier eine Anpassung/Berichtigung vorzunehmen.
Weitere Änderungen
Fahrkosten Maximalansatz: Erhöhung per 1. Januar 2026 von bisher 70 Rappen auf neu 75 Rappen
- 13. Altersrente AHV: erster Auszahlungstermin Dezember 2026
- EO: Digitalisierung: Die Erwerbsersatzordnung (EO) wird digitalisiert. Ab Februar 2026 können Dienstleistende bei Jugend+Sport (J+S) ihre Anträge auf Erwerbsersatz digital einreichen.
Fazit
Bleiben Sie am Ball. Beachten Sie die Neuerungen und nutzen Sie mögliche Chancen.
Den vollständigen Wortlaut zu den Gesetzesänderungen finden Sie zusammengefasst in der Kundeninformation 2026 der OBT Gruppe. (OBT/mc/ps)
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